Rathaus Bruchmühlbach-Miesau

Ehrenordnung Verbandsgemeinde

Ehrenordnung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1)

 

1. Für Verdienste um die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau können Auszeichnungen nach Maßgabe dieser Ehrenordnung verliehen werden.

2. An die Verleihung ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen, um eine Entwertung der Auszeichnung zu verhindern.

3. Es werden verliehen:

3.1. die Ehrentafel, verzinnt, auf Holzbrett ca. 30 x 21 cm, mit Wappen der Verbandsgemeinde

3.1.1. für mindestens 15 Jahre treue Mitarbeit im Verbandsgeimeinderat mit der Inschrift:
"Für 15 Jahre treue Mitarbeit im Verbandsgemeinderat",

3.1.2. für sonstige hervorragende Verdienste um die Verbandsgemeinde mit entsprechender Inschrift,

3.2 eine Ehrentafel, verzinnt, mit Kette ca 26 x 17 cm, mit Wappen der Verbandsgemeinde

3.2.1. für mindestens 10 Jahre treue Mitarbeit im Verbandsgemeinderat mit der Inschrift:

"Für 10 Jahre treue Mitarbeit im Verbandsgemeinderat",

3.2.2. für sonstige besondere Verdienste um die Verbandsgemeinde mit entsprechender Inschrift,

3.3. der Wappenteller der Verbandsgemeinde, Durchmesser 23 cm

3.3.1. für mindestens 5 Jahre treue Mitarbeit im Verbandsgemeinderat,

3.3.2. für Verdienste um die Verbandsgemeinde oder aus besonderem Anlaß.

4. Für Verdienste, die noch deutlich über die in Nr. 3 dargestellten hinausgehen, kann der Verbandsgemeinderat im Einzelfall eine höhere Auszeichnung beschließen.

5. Soweit Verdienste nicht unmittelbar mit der Verbandsgemeinde und ihren Selbstverwaltungsaufgaben in Zusammenhang stehen, bleibt ihre Anerkennung anderen kommunalen, staatlichen und sonstigen Stellen überlassen.

6. Die Entscheidung über die Verleihung in den Fällen der Nr.3.1 sowie 3.2. obliegt dem Haupt- und Finanzausschuß und in den Fällen der Nr. 3.3. dem Bürgermeister.


1) beschlossen vom Verbandsgemeinderat am 05.10.1989

 

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