Rathaus Bruchmühlbach-Miesau

Richtlinien für den Umwelt- und Naturschutzpreis der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau


Dem Schutz und der Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen kommen herausragende Bedeutung zu. Belastungen der Umwelt, wo auch immer sie stattfinden, müssen vermieden werden. Jeder, der hierzu beitragen kann, ist aufgerufen, an seinem Platz, in seinem persönlichen Lebensbereich die ihm zur Verfügung stehenden Fähigkeiten und Mittel einzusetzen.

Gesucht sind umsetzbare Vorschläge, Ideen, Untersuchungen und Taten, mit deren Hilfe die natürlichen Lebensgrundlagen besser geschützt und bewahrt werden können.

Die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau stiftet deshalb einen Umwelt- und Naturschutzpreis.

  1. Der Preis wird im 2-Jahres-Rhythmus verliehen; erstmals im Jahre 1998. In begründeten Fällen kann von diesem Rhythmus abgewichen werden.

  2. Der Umwelt- und Naturschutzpreis wird für Leistungen innerhalb des Verbandsgemeindegebietes verliehen, die in besonderem Maße zur Sicherung, Erhaltung und Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen und Umweltbedingungen beitragen sowie der Verbesserung des Wohnumfeldes in der Verbandsgemeinde dienen.

  3. Der Umwelt- und Naturschutzpreis kann an

    • natürliche Personen
    • juristische Personen
    • Personengruppen, Arbeitsgemeinschaften, Verbände, Schulklassen oder sonstige Institutionen

      verliehen werden, die ihren Wohnsitz, ihren Sitz, ihr Arbeitsgebiet oder ihre Niederlassung in der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau haben.

  4. Der Umwelt- und Naturschutzpreis wird jeweils in dem Amtsblatt ausgeschrieben. Bewerbungen und Vorschläge sind an die Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau zu richten.

  5. Über die Zuerkennung des Preises entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates. Der Vorsitzende des Beirates für Landespflege des Landkreises Kaiserslautern sowie ein Vertreter der Unteren Landespflegebehörde werden zur Beratung hinzugezogen.

  6. Der Umwelt- und Naturschutzpreis besteht in Form einer Urkunde und eines Geldpreises. Über die Höhe des Geldpreises entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und nach der Bedeutung der Vorschläge, Ideen und Taten. Der Preis wird öffentlich durch den Bürgermeister verliehen.


Verbandsgemeindeverwaltung
Bruchmühlbach-Miesau, den 3. Februar 1998
gez. Holz, Bürgermeister
________________________________________________________________________
Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 30. Januar 1998

 

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