vom sofa aus ins rathaus - das onlinezugangsgesetz
Das Onlinezugangsgesetz bringt die Verwaltung digital zu Ihnen nach Hause. Nach und nach werden hier die neuesten Onlineverfahren zur Verfügung gestellt.
Fragen und Antworten rund um das Onlinezugangsgesetz
Was ist das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG?
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz: Onlinezugangsgesetz, OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Konkret beinhaltet das zwei Aufgaben: Digitalisierung und Vernetzung. Zum einen müssen 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden und zum anderen muss eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jeder Nutzerin und jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht.
Welche Anträge oder Leistungen werden digitalisiert?
Digitalisiert werden nahezu alle bestehenden Verwaltungsleistungen, die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in Anspruch nehmen. Aktuell stehen 575 OZG-Leistungen auf der To-Do-Liste. Ob Ummelden beim Wohnungswechsel, Beantragen von Wohngeld, BAföG oder Führerschein, Ausstellen einer Geburtsurkunde oder Einholen einer Baugenehmigung – all das und noch vieles mehr wird zukünftig auch auf digitalem Weg – ohne Gang zum Amt – möglich sein. Die Option, Anträge in Papierform zu stellen, bleibt aber weiterhin bestehen.
Geht das auch ohne Unterschrift?
Viele Anträge können ohne Unterschrift gestellt werden. Ausnahmen sind z.B. Urkundenanträge. Hier ist eine Verifizierung der Person vorgeschrieben. Online kann das mit dem neuen Personalausweis, der Bund-ID oder einem ELSTER-Zertifikat erledigt werden.
Kann ich trotzdem auch noch Papieranträge nutzen?
Natürlich können alle Anträge auch weiterhin bei uns direkt im Rathaus gestellt und abgegeben werden.