Steuern & Wiederkehrende Beiträge
Grundsteuer
- Wissenswertes (Umschreibung, Zeitpunkt, Fälligkeit)
- Steuersätze
- Grund- und Gewerbesteuerhebesätze
Hundesteuer
Satzungen für die Hundesteuer der Ortsgemeinden
Wiederkehrende Beiträge Verkehrsanlagen
Satzungen der Ortsgemeinden zu den Beiträgen Verkehrsanlagen
Digital Widerspruch einlegen
Für Bescheide ist es möglich, auch digital Widerspruch zu erheben. Nutzen Sie dazu das Portal des Digitalen Widerspruchs: www.widerspruch-einlegen.gov.de, suchen Sie Ihre Verbandsgemeinde in der Liste und gehen Sie durch die einzelnen Schritte.
Wer den Online-Dienst nutzen kann
Sie können über diesen Online-Dienst Widerspruch für sich, andere oder gemeinsam mit anderen privat oder beruflich einlegen, wenn die dafür zuständige Behörde dies anbietet.
Näheres dazu finden Sie in der Regel in Verbindung mit der Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Bescheid.Das benötigen Sie für die Nutzung des Online-Dienstes
Sie benötigen ...
- ein Nutzendenkonto,
- Ihren Bescheid, gegen den Sie Widerspruch einlegen möchten, und
- ggf. eine Legitimation als PDF oder Bilddatei zum Hochladen (zulässige Dateiformate: .pdf, .jpg, .jpeg, .png). Eine Legitimation ist ein formloses Schreiben, das Sie dazu berechtigt, für andere Personen oder sonstige Dritte Widerspruch einzulegen.
Manche Widerspruchsvorgänge erfordern Ihre Unterschrift. Diese können Sie direkt im Online-Dienst digital mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises und der AusweisApp dem Widerspruch hinzufügen. Alternativ ist es möglich, einen Ausdruck mit handschriftlicher Unterschrift auf dem Postweg an die zuständige Behörde zu versenden.
Brauchen Sie Hilfe? Auf unserer Seite Rathaus Online finden Sie Erklärvideos für die Online-Ausweisfunktion, die BundID und die Ausweis-App.
