Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Energieversorgung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau vom 28. September 2009
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 24 und des § 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Gegenstand und Zweck des Unternehmens
Das Energieversorgungsunternehmen der Verbandsgemeinde wird mit Ausnahme der Anwendung des § 1 Abs. 1 und der §§ 2 bis 8 EigAnVO nach den Bestimmungen der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung sowie nach den Bestimmungen dieser Satzung verwaltet. Das Unternehmen kann alle seinen Betriebszweck fördernden und ihn wirtschaftlich berührenden Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.
§ 2
Stammkapital
Das Stammkapital des Unternehmens beträgt 10.000,-- Euro.
§ 3
Wirtschaftsplan, Beteiligungsbericht, Kassenführung
(1) Der Wirtschaftsplan ist rechtzeitig vor Beginn des Wirtschaftsjahres nach Beratung im Werkausschuss dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung vorzulegen.
(2) Der Beteiligungsbericht (§ 86 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 90 Abs. 2 Satz 1, 2 Nr. 4) ist mit dem Wirtschaftsplan (Absatz 1) nach Beratung im Werkausschuss dem Verbandsgemeinderat zur Erörterung vorzulegen. Die Verbandsgemeindeverwaltung hat die Einwohner über den Beteiligungsbericht in geeigneter Form zu unterrichten.
(3) Für das Unternehmen wird eine Sonderkasse eingerichtet, die mit der Verbandsgemeindekasse verbunden ist.
§ 4
Inkrafttreten und Übergangsregelungen
Diese Betriebssatzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.
Bruchmühlbach-Miesau, den 28. September 2009
gez. Werner Holz
Bürgermeister
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Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Nr. 40/2009 vom 1. Oktober 2009
Gesetzliche Grundlagen:
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO)
Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO)