Rathaus Bruchmühlbach-Miesau

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde

2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau:

Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau wurde am 22. März 2012 wirksam. Sie können sich den Gesamtplan (PDF) im Maßstab 1:10.500 (10 MB), den Teilplan Nord (PDF) im Maßstab 1:7.500 (9,5 MB) oder den Teilplan Süd (PDF) im Maßstab 1:7500 (8 MB) herunterladen.

Ebenso können Sie sich die Begründung (PDF) und die Zusammenfassende Erklärung (PDF) zum Flächennutzungsplan hier herunterladen.


Teilfortschreibungen Windkraft der 2. Gesamtfortschreibung:

1. Teilfortschreibung Windkraft:

Der Flächennutzungsplan wurde in einer 1. Änderung "Windkraft" geändert. Diese Änderung wurde mit Verfügung der Kreisverwaltung Kaiserslautern vom 19.11.2013 genehmigt und wird mit der Bekanntmachung am 05.12.2013 wirksam. Den Geltungsbereich (PDF) und die Begründung (PDF) der 1. Änderung können Sie sich herunterladen bzw. im Gesamtplan oben ansehen.


2. Teilfortschreibung Windkraft (eingestellt)

Der Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat in seiner Sitzung am 09.10.2015 beschlossen, den Flächennutzungsplan in seiner Fassung vom 22.03.2012, zuletzt geändert durch die 1. Änderung „Windkraft“, wirksam seit 05.12.2013, zu ändern und im Bereich der Gemarkung Gerhardsbrunn eine Konzentrationszone für Windkraftanlagen auszuweisen.

Mit Beschluss (0119/2018) vom 08.06.2018 hat der Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau entschieden, das Verfahren einzustellen.

Vor allem durch die Ziele aus der Teilfortschreibung der Dritten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm (Dritte Teilfortschreibung LEP IV), aber auch durch die flugsicherungstechnischen Bedenken, die bis heute durch den Vorhabenträger nicht abschließend geklärt werden konnten, sieht sich die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau nicht in der Lage das Verfahren der Teiländerung zum Abschluss zu bringen, da die rechtlichen Voraussetzungen nicht gegeben sind.

Das Verfahren wird eingestellt.

Die ursprüngliche Planung als Übersichtsplan können Sie sich hier (PDF) ansehen.


Sonstige Teilfortschreibungen der 2. Gesamtfortschreibung:

1. Teilfortschreibung "Feuerwehrgerätehaus" Lambsborn:

Der Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat in seiner Sitzung am 24.08.2018 die 1. Teilfortschreibung „Feuerwehrgerätehaus Lambsborn“ der 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau beschlossen, welche gemäß § 6 Abs. 1 BauGB von der Kreisverwaltung Kaiserslautern mit Genehmigungsverfügung vom 20.09.2018, Az.: 5.6/610-13 VG Bruchmühlbach-Miesau, genehmigt wurde. Den Plan mit Begründung und Umweltbericht (PDF) sowie die zusammenfassende Erklärung (PDF) können Sie sich hier herunterladen.


2. Teilfortschreibung "Zu den Rennwiesen" Martinshöhe:

Der Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat in seiner Sitzung am 30.04.2021 die 2. Teilfortschreibung im Bereich des Bebauungsplanes "Zu den Rennwiesen" der 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau beschlossen, welche gemäß § 6 Abs. 1 BauGB von der Kreisverwaltung Kaiserslautern mit Genehmigungsverfügung vom 26.05.2021, Az.: 5.6/610-13 VG Bruchmühlbach-Miesau, genehmigt wurde. Den Plan (PDF), die Begründung (PDF), den Umweltbericht (PDF) und die zusammenfassende Erklärung (PDF) können Sie sich hier herunterladen.


3. Teilfortschreibung "Böswiesenfeld" Bruchmühlbach-Miesau:

Der Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat in seiner Sitzung am 26.02.2021 die 2. Teilfortschreibung „Bereich des Bebauungsplan "Im Böswiesenfeld" der 2. Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau beschlossen, welche gemäß § 6 Abs. 1 BauGB von der Kreisverwaltung Kaiserslautern mit Genehmigungsverfügung vom 15.04.2021, Az.: 5.6/610-13 VG Bruchmühlbach-Miesau, genehmigt wurde. Den Plan (PDF), die Begründung (PDF) und die zusammenfassende Erklärung (PDF) können Sie sich hier herunterladen.


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