Rathaus Bruchmühlbach-Miesau

Ehrenordnung Ortsgemeinde Lambsborn

Ehrenordnung der Ortsgemeinde Lambsborn

  1. Für Verdienste um die Ortsgemeinde Lambsborn können Auszeichnungen nach Maßgabe dieser Ehrenordnung verliehen werden.
  2. An die Verleihung ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen, um eine Entwertung der Auszeichnung zu verhindern.
  3. Es werden verliehen
    3.1 ein Keramikkrug mit Deckel, mit Wappen der Ortsgemeinde
    3.1.1 für mindestens 15 Jahre treue Mitarbeit im Ortsgemeinderat mit der Inschrift "Für 15 Jahre treue Mitarbeit im Ortsgemeinderat",
    3.2 ein Glaskrug mit Zinndeckel, mit Wappen der Ortsgemeinde
    3.2.1 für mindestens 10 Jahre treue Mitarbeit im Ortsgemeinderat mit der Inschrift "Für 10 Jahre treue Mitarbeit im Ortsgemeinderat",
    3.3 ein Glaskrug mit Wappen der Ortsgemeinde
    3.3.1 für mindestens 5 Jahre treue Mitarbeit im Ortsgemeinderat,
    3.4 ein Keramikkrug für Verdienste um die Ortsgemeinde oder aus besonderem Anlass.
    3.5 Vorschlagsberechtigt sind die Ratsmitglieder, die Beigeordneten und der Ortsbürgermeister.
  4. Für Verdienste, die noch deutlich über die Nr. 3.4 hinausgehen, kann der Ortsgemeinderat im Einzelfall eine höhere Auszeichnung beschließen.
  5. Soweit Verdienste nicht unmittelbar mit der Ortsgemeinde und ihren Selbstverwaltungsaufgaben in Zusammenhang stehen, bleibt ihre Anerkennung anderen kommunalen, staatlichen und sonstigen Stellen überlassen.
  6. Die Entscheidung über die Verleihung in dem Fall der Nummer 3.4 obliegt dem Ortsgemeinderat.

Lambsborn, den 31. Januar 1990
- Bettinger -
Ortsbürgermeister

 

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