Nutzung eines Standrohres
Die Verbandsgemeinde verleiht für Zwecke der Wasserentnahme in der öffentlichen Verkehrsfläche Standrohre mit geeichten Wasserzählern. Die Kaution hierfür beträgt 500,00 €.
Wird das genutzte Wasser nicht der Kanalisation zugeführt ist pro cbm Frischwasser ein Entgelt in Höhe von 1,75 € (1,68 € Wasserentgelt und 0,07 € Wasserentnahmeentgelt) zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
Weiterhin ist für das Aufstellen eines Standrohres in der öffenltichen Verkehrsfläche eine Gebühr zu entrichten. Die aktuellen Beträge erhalten Sie hier (PDF) (Anlage zu Nummer 86 des Gebührenverzeichnisses).
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