Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn für das Haushaltsjahr 2022
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 95 fort folgende der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzungen beschlossen:
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 95 fort folgende der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzungen beschlossen: