Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Spießwald - 1. Änderung" der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Bekanntmachung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat in seiner Sitzung am 11.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Spießwald – 1. Änderung“ beschlossen.
In der Sitzung am 08.05.2026 wurde der Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Veröffentlichung im Internet sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
In der nördlichen Gemarkung der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau im Ortsteil Buchholz wurde im Jahr 2009 der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Spießwald“ zur Rechtskraft gebracht. Auf der Gesamtfläche wurde ein Gewerbegebiet mit einer Vielzahl an bereits bestehenden Betrieben gesichert sowie die Ansiedlung von neuen Betrieben ermöglicht.
Um die Errichtung einer Lärmschutzwand in Form eines Erdwalls auf dem Flurstück 2099/53 zu ermöglichen, soll nun die südliche Teilfläche des Bebauungsplanes entlang der Bundesautobahn A6 von der Festsetzung „Flächen für Wald“ und „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zu Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ zu einer privaten Grünfläche und „Fläche für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG“ umgewandelt werden.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Gemäß Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) geändert worden ist, wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil, der Begründung, dem Lärmgutachten und dem Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
10. Juni 2026 bis einschließlich 14. Juli 2026
in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 18, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Diese sind Montag-, Dienstag-, Mittwoch- und Freitagvormittag von 08:00 – 12:00 Uhr, Donnerstagvormittag von 08:30 – 12:00 Uhr und Donnerstagnachmittag von 14:00 – 18:00 Uhr. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich!
Folgende Unterlagen stehen zum Download bereit: Planzeichnung (PDF), Textliche Festetzungen (PDF), Begründung (PDF), Umweltbericht (PDF), Lärmgutachten (PDF) und die Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung (PDF).
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse jennifer.trapp@vgbm.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder ein von dieser eingeschalteten Dritten (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder den von dieser eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber dem Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder dem von dieser einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Weitere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen auf der Homepage der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau:
https://www.bruchmuehlbach-miesau.de/informationen/datenschutz/
Bruchmühlbach-Miesau, 26.05.2026
Rüdiger Franz, Ortsbürgermeister
