Bebauungsplan
„Neubau Feuerwehrgerätehaus Martinshöhe“
Ortsgemeinde Martinshöhe
Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. I S. 257), wird folgendes bekannt gemacht:
Der Ortsgemeinderat Martinshöhe hat in seiner Sitzung am 09.06.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neubau Feuerwehrgerätehaus Martinshöhe“ beschlossen sowie den Entwurf des Bebauungsplanes angenommen und die Veröffentlichung“ im Internet sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Ortsgemeinde Martinshöhe plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf einer Fläche südlich der Landesstraße L 465, südwestlich des Ortseingangs von Rosenkopf kommend.
Ziel ist es, Brandschutz und Feuerwehrversorgung in der Ortsgemeinde zu optimieren und zukunftssicher auszurichten.
Der Brandschutz stellt eine Pflichtaufgabe der Kommune dar. Freiwillige Feuerwehren vor Ort stellen die einzige Versorgungsfunktion im Brandfall dar und haben somit einen enormen Wert für das Allgemeinwohl. Mit den wachsenden Anforderungen an Technik, Sicherheit und Einsatzbereitschaft ist es unerlässlich, dass die entsprechende Infrastruktur den modernen Standards entspricht und bei Bedarf angepasst wird.
Das bestehende Feuerwehrhaus in der Ortsmitte entspricht vor diesem Hintergrund nicht mehr den aktuellen Anforderungen (u. a. bezüglich Raum- / Flächenbedarf nach DIN 14092, Vorschriften des Unfallschutzes und der Arbeitssicherheit, Stand der Technik).
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan wird für das Gelände am westlichen Ortseingang, von Rosenkopf kommend, aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich westlich der Straße "Wiesbacher Weg" und südlich der L 465. Der "Wiesbacher Weg" verläuft teilweise innerhalb des Plangebietes. Im Osten wird das Plangebiet durch die Bebauung mit privaten Grün- und Freiflächen der Zweibrücker Straße Hausnummer 94 begrenzt.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 5.610 m2.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. S. 3634) unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Planunterlagen in der Zeit vom
29. Juni 2026 bis einschließlich 31. Juli 2026
in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 18, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden. Diese sind von Montag bis Mittwoch von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr, Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse jennifer.trapp@vgbm.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder ein von dieser eingeschalteten Dritten (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder den von dieser eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber dem Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder dem von dieser einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Martinshöhe, 19.06.2026
Peter Palm
Ortsbürgermeister
Sie können sich den Plan, den Textteil, die Begründung und den Umweltbericht hier herunterladen.
