Rathaus Bruchmühlbach-Miesau

Barrierefrei Bauen

Barrierefrei Bauen

Mit der Novelle der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz in 2015 wurden die baurechtlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit baulicher Anlagen weitreichend geändert. Im gleichen Jahr erfolgte die Einführung der DIN 18040, Teile 1 und 2, als technische Baubestimmung. Auf Grundlage der neuen Vorschriften wurde die Planungshilfe "Barrierefrei Bauen" vollständig überarbeitet. 


In der Broschüre "Barrierefrei Bauen - Leitfaden für die Planung (PDF)" werden die aktuellen öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Barrierefreiheit dargestellt. Sie gibt Hinweise und Erläuterungen zur Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen in der Bau- und Planungspraxis und kann als Arbeitshilfe dienen.

Darüber hinaus hat das Ministerium der Finanzen die Broschüre "Barrierefrei bauen - Empfehlungen für den Wohnungsbestand (PDF)" herausgegeben. Hiermit möchte die Landesregierung gemeinsam mit den Partnerinnen und Partnern, die diese Broschüre erarbeitet haben, Anregungen geben, wie bestehender Wohnraum an die unterschiedlichen Bedürfnisse angepasst werden kann.

Die Broschüren können Sie sich durch Klicken auf den jeweiligen Namen herunterladen.

 

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Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

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