Windpark

Ver- & entsorgung

Ihr Ansprechpartner in der Verbandsgemeinde

Hausanschlusskosten

Hausanschlusskosten Wasserversorgung

Die Kosten für die Herstellung des Wasserhausanschlusses in der öffentlichen Verkehrsfläche sind in den seit 1986 erhobenen einmaligen Beiträgen für die Wasserversorgung enthalten. Soweit noch kein solcher einmaliger Beitrag gezahlt wurde, sind die tatsächlich entstandenen Kosten für die Herstellung des Wasserhausanschlusses im öffentlichen Verkehrsraum zu tragen. Die Aufwendungen für die Herstellung und Erneuerung von Grundstücksanschlussleitungen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes sind als Pauschalbetrag für die ersten 3 Meter Länge in Höhe von 700,00 € und für jeden weiteren angefangenen Meter Länge in Höhe von 70,00 € zu erstatten. Soweit die Erdarbeiten einschließlich Verrohrung und der Mauerdurchführung durch den Anschlussnehmer ausgeführt werden, ist als Pauschalbetrag 300,00 € zu erstatten. Die Aufwendungen für die Herstellung und Erneuerung zusätzlicher Grundstücksanschlussleitungen, soweit sie innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes verlegt werden, sind in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.

 

Ihr Ansprechpartner:

Keine Mitarbeitende gefunden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.