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SCHADSTOFF-FREISETZUNGS- UND -VERBRINGUNGSREGISTER (PRTR)

In dem am 3. Juni 2009 freigeschalteten Schadstoff-Freisetzungs- und -Verbringungsregister PRTR werden Daten zu Freisetzungen von Schadstoffen und Verbringungen von Abfällen im Zusammenhang mit industriellen Tätigkeiten und Emissionen aus diffusen Quellen veröffentlicht. Das PRTR löst das Europäische Schadstoffemissionsregister (European Pollutant Emission Register, EPER) sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene ab. PRTR steht für Pollutant Release and Transfer Register (Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister).


Der Aufbau und Betrieb des Schadstoffregisters basiert auf einem internationalen Abkommen der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN-ECE), das Deutschland und 35 weiteren Staaten unterzeichnet haben, sowie der EU-Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (E-PRTR-Verordnung) vom 18. Januar 2006. Deutschland hat diese Verordnung mit dem Gesetz zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (SchadRegProtAG) am 6. Juni 2007 in nationales Recht umgesetzt. Das PRTR-Gesetz (SchadRegProtAG) regelt die Berichterstattung und Veröffentlichung der Daten.

Die E-PRTR-Verordnung fordert spezielle Informationen über die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden und die Verbringung von Abfällen und von in Abwasser enthaltenen Schadstoffen außerhalb des Standortes. Folgende Daten müssen von den Betreibern berichtspflichtiger Betriebseinrichtungen berichtet werden:

  • die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden,
  • die Verbringung von Abfallmengen,
  • die Verbringung von Schadstoffen im Abwasser, das in externe Kläranlagen eingeleitet wird,


wenn bestimmte Emissionsschwellenwerte oder Abfallmengen überschritten werden.

Außerdem enthält PRTR-Deutschland Informationen zu Emissionen aus diffusen Quellen bspw. aus Verkehr und Landwirtschaft.

Die Berichterstattung für das PRTR erfolgt jährlich. Das erste Berichtsjahr war 2007. Die Daten für das Berichtsjahr 2007 müssen zum 30.06.2009 an die EU berichtet werden und gleichzeitig im PRTR-Deutschland eingestellt sein. Für die folgenden Berichtsjahre sind die Daten 15 Monate nach Ende des jeweiligen Berichtsjahres (d.h. zum 31.03.) an die EU zu berichten und ins nationale Register einzustellen.

Weitere Informationen unter www.prtr.bund.de.

Quelle: GStB-Nachrichten Nr. 0112 vom 04.06.2009

 

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