Rathaus Bruchmühlbach-Miesau

Öffentliche Zahlungserinnerung: Wiederkehrender Beitrag Verkehrsanlagen

Wiederkehrender Beitrag verkehrsanlagen

Die Verbandsgemeindekasse Bruchmühlbach-Miesau erinnert, dass zum

15. Mai 2024

folgender Beitrag des 2. Quartals 2024 zur Zahlung fällig ist:

  • Wiederkehrender Beitrag für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen der Ortsgemeinden Bruchmühlbach-Miesau,
    Lambsborn und Martinshöhe

Bei einem vorliegenden SEPA-Lastschriftmandat werden die fälligen Forderungen zum Fälligkeitstag vom angegebenen Konto abgebucht. Alle anderen Zahlungspflichtigen werden gebeten, Überweisungen so rechtzeitig vorzunehmen, dass diese zum Fälligkeitstermin dem Konto der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau gutgeschrieben sind. Bei nicht fristgemäßer Zahlung können weitere Kosten entstehen, wie z. B. Säumniszuschläge, Mahngebühren usw.

Bis eine Woche vor dem Fälligkeitstermin können Sie noch ein SEPA-Lastschriftmandat für die aktuelle Fälligkeit erteilen. Den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates können Sie hier (Word-Dokument) abrufen.


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