Rathaus Bruchmühlbach-Miesau

Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren -Friedhofsgebührensatzung- der Ortsgemeinde Martinshöhe vom 30.09.2016
 


Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie des § 29 der Friedhofssatzung vom 12. Mai 2016 in seiner öffentlichen Sitzung am 21.09.2016 folgende Satzung beschlossen: 


Martinshöhe, den 30. September 2016
gez. Schommer, Ortsbürgermeisterin


Anlage zur Friedhofsgebührensatzung (PDF)

      

Bekanntgemacht im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Nr. 40/2016 vom 6. Oktober 2016



Gesetzliche Grundlagen:
Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO),
Kommunalabgabengesetz (KAG),
Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Martinshöhe

 

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