Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Langwieden für das Haushaltsjahr 2022
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 fort folgende der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von §§ 95 fort folgende der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen: