Rathaus aus den 60ern und daor ein Kopfsteinpflaster.

Bruchmühlbach-Miesau

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Aktuelle Baugrundstücke

Aktuelle Baugrundstücke

Die Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau bietet nach Änderung des Bebauungsplanes „Eichenflur-Wolfsdell – 2. Teiländerung“ das Grundstück Flurstücksnummer 1533, Gemarkung Bruchmühlbach, zum Verkauf an.

Das Grundstück hat eine Größe von 640 m² und soll für insgesamt 147.200,00 € (230,00 €/m²) verkauft werden.
Die Straße ist bereits erschlossen. Auf dem Grundstück sind keine Hausanschlüsse vorhanden. Hier werden noch einmalige Beiträge fällig.  

Zeichnung eines Lagesplans des Flurgrundstücks 1533, Gemarkung Bruchmühlbach. Das Grundstück ist gelb markiert und liegt in einem alten Neubaugebiet des Ortes.
Lageplan Grundstück Wolfsdell

Auf dem Baugrundstück ist eine Hauptwasserleitung und eine Anschlussleitung der Außengebietsentwässerung verlegt (siehe Lageplan „Wasserleitungen“). Bei einer Bebauung ist ein Schutzstreifen von jeweils 1,5 Meter rechts und links neben den Leitungen freizuhalten. Die Leitungen werden noch mit einem Leitungsrecht im Grundbuch gesichert. 

Bauverpflichtung:

Der/Die Käufer/in verpflichtet sich, auf dem Grundbesitz, spätestens 5 Jahre nach Erwerb des Grundstückes mit dem Bau zu beginnen und ein Wohnhausneubau bezugsfertig zu errichten. Die Bauverpflichtung ist mit Bezugsfertigkeit erfüllt.
Bei Nichteinhaltung der Frist hat die Gemeinde ein Rückkaufsrecht.

Eigennutzungsverpflichtung:

Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt für den Eigenbedarf. Der Käufer verpflichtet sich, den Wohnhausneubau dauernd selbst zu nutzen. Bei einer Veräußerung des Grundbesitzes gilt die Eigennutzung als aufgegeben, und zwar auch dann, wenn sich der Käufer bei der Veräußerung ein Nutzungsrecht vorbehält. Die Verpflichtung zur Eigennutzung endet mit Ablauf des 10. Jahres nach dem Erstbezug des Gebäudes.

Wiederkaufsrecht:

Der Käufer räumt der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau ein Wiederkaufsrecht ein, welches ausgeübt werden kann, wenn

  1. der Käufer die übernommene Bauverpflichtung nicht oder nicht fristgemäß erfüllt oder aufgrund verzögerten Baufortschritts feststeht, dass die fristgerechte Erfüllung dieser Verpflichtung unmöglich ist oder
  2. der Käufer den Grundbesitz unbebaut, d.h. vor Bezugsfertigkeit im Sinne der vorstehenden Verpflichtung, ganz oder teilweise veräußert. Als Veräußerung gilt auch die Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück.

Die Bauverpflichtung wie auch die Eigennutzungsverpflichtung werden als Auflassungsvormerkung in Abteilung II im Grundbuch gesichert.

Die Vergabe des Baugrundstückes erfolgt über ein Punktemodell, welches von der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau am 06.06.2025 beschlossen wurde.

Die Gesamtpunktzahl entscheidet über die Reihenfolge der Bewerber. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.

Sollten Sie Interesse an dem Grundstück haben, bitten wir Sie den verlinkten Bewerberbogen auszufüllen und diesen bis zum 05.10.2025 an die Verwaltung zukommen lassen.
Im Rahmen der Grundstücksbewerbung sind alle Formularfelder verpflichtend auszufüllen. Sollten Felder nicht ausgefüllt sein, werden dementsprechend keine Punkte vergeben.

Bei Fragen steht Ihnen untenstehende Sachbearbeiterin zur Verfügung.

Rüdiger Franz

Ortsbürgermeister

Formulare und Unterlagen


Hinweis zur Übermittlung des Bewerberbogens über E-Mail: Es besteht ebenso die Möglichkeit der Übermittlung des Bewerberbogens per E-Mail an kristina.konn@vgbm.de. Wir möchten an dieser Stelle allerdings darauf hinweisen, dass eine Übersendung der Daten per E-Mail keine datensichere Übertragungsmethode darstellt. Bei der Übertragung unverschlüsselter Daten über E-Mail besteht immer das Risiko, dass unbefugte Dritte während der Übertragung Inhalte abgreifen können. Die Übermittlung kann daher nur auf eigenes Risiko erfolgen.


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