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Schriftzug Zensus 2022. Daneben drei Säulen in den Farben schwarz, rot, gold

Informationsflyer zum Zensus 2022: hier (PDF)

Ab dem 15. Mai 2022 werden landesweit Daten von mehr als 400.000 Menschen, rund 1,2 Millionen Wohngebäuden und 2 Millionen Wohnungen erfragt.

Die anstehende bundesweite Volks-, Gebäude- und Wohnungszählung, der sogenannte Zensus 2022, wird in Rheinland-Pfalz vom Statistischen Landesamt mit Unterstützung örtlicher Zensus-Erhebungsstellen durchgeführt. Letztere wurde in der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Postfach 3580, 67623 Kaiserslautern, eingerichtet.

Was ist der Zensus 2022?

Im Zuge des Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Auf der Grundlage der Ergebnisse des Zensus lassen sich zentrale Fragen beantworten, zum Beispiel wo Bildungs- oder Pflegeeinrichtungen benötigt werden, wo Wohnraum fehlt oder wie viele Menschen bald das Rentenalter erreichen. Die Ergebnisse des Zensus 2022 liefern somit wichtige Informationen und Planungsgrundlagen für Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.

Die Erhebung wird auf Basis des Zensusgesetzes 2022 (ZensG 2022) durchgeführt und setzt die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen um, die alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu einem Zensus verpflichtet.

Wer wird beim Zensus 2022 befragt?

Im Rahmen des Zensus 2022 werden ab dem Zensusstichtag am 15. Mai 2022 bei der Befragung der Haushalte an repräsentativ ausgewählten Anschriften Angaben zu Bürger*innen erhoben. Volljährige Personen, die an den ausgewählten Anschriften leben, sind nach § 25 ZensG 2022 grundsätzlich zur Teilnahme an der Haushaltebefragung verpflichtet. Durchgeführt wird diese Haushaltebefragung in der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau durch die örtlich zuständige Erhebungsstelle der Kreisverwaltung Kaiserslautern.

Diese hat im Vorfeld der Erhebungen eigens hierfür geeignete Interviewer*innen (sogenannte Erhebungsbeauftragte) angeworben und für die Erhebungstätigkeit ausgebildet.

 Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte

Auch Wohnheime (z. B. Studierendenwohnheime) und Gemeinschaftsunterkünfte (z. B. Pflegeheime) werden in die Zensus-Befragungen einbezogen. Dort erfolgt eine Vollerhebung. Dies bedeutet, es werden an allen Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften Daten zu sämtlichen dort lebenden Personen erhoben. In Wohnheimen findet – wie bei der Repräsentativbefragung ausgewählter Haushalte – eine mit Auskunftspflicht belegte Befragung der dort Wohnenden durch Erhebungsbeauftragte statt. Für Gemeinschaftsunterkünfte hingegen ist die jeweilige Einrichtungsleitung stellvertretend für die dort wohnenden Personen nach § 26 ZensG 2022 auskunftspflichtig.

Neben den o. a. Personenerhebungen werden in Rheinland-Pfalz insbesondere Haus- und Wohnungseigentümer*innen zu Ihren jeweiligen Immobilien befragt. Auch für diese Statistik, die sogenannte Gebäude- und Wohnungszählung, besteht eine Auskunftspflicht, und zwar nach § 24 ZensG 2022.

Wie laufen die Zensus-Befragungen ab?

Die Erhebungsbeauftragten werfen ab 7. Mai (eine Woche vor dem Stichtag 15. Mai 2022) an den für die Haushaltsstichprobe zufällig ausgewählten Anschriften sowie an Wohnheimen ein Anschreiben mit einem Terminvorschlag sowie einen Informations-Flyer in die Briefkästen. Bei dieser Begehung der Befragungsanschriften notieren die Erhebungsbeauftragten auch erste Merkmale zur Anschrift.

Zum angestrebten Befragungstermin besucht eine Interviewer*in die betreffenden Haushalte unter Beachtung der erforderlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Alle Erhebungsbeauftragten können sich mittels eines Zensusausweises in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis als Mitarbeitende der örtlichen Erhebungsstelle ausweisen.

In einem kurzen persönlichen Gespräch werden allgemeine Fragen zur Person und ggf. weiteren Haushaltsmitgliedern gestellt. Das Interview dauert etwa 5 bis 10 Minuten. Darüber hinaus erhalten die ausgewählten Haushalte Online-Zugangsdaten für die Übermittlung weiterer persönlicher Angaben via Internet. Für jedes Haushaltsmitglied gibt es einen eigenen Online-Fragebogen. Dieses Online-Formular wird in 14 Sprachen angeboten. Das Ausfüllen dauert etwa 10 Minuten. Alternativ wird der Fragebogen auf Nachfrage auch im Papierformat ausgehändigt und kann schriftlich beantwortet werden.

Bei der Erhebung an Gemeinschaftsunterkünften stehen die Interviewer*innen den Einrichtungsleitungen in einem persönlichen Gespräch für Rückfragen zum Zensus 2022 zur Verfügung. Die Erhebung erfolgt hier ausschließlich per Online-Fragebogen.

Im Zuge der Gebäude- und Wohnungszählung erhalten die Haus- und Wohnungseigentümer*innen einen Brief vom Statistischen Landesamt mit der Bitte, die Daten der im Schreiben benannten Immobilien über einen Online-Fragebogen zu melden. Um die Befragung möglichst ressourcenschonend durchzuführen, wird beim ersten Anschreiben für die Online-Meldung geworben und kein Papierfragebogen mitgeschickt. Erst dem bei ausbleibender Rückmeldung versendeten Erinnerungsschreiben wird ein Papierfragebogen beigelegt.

Wie werden die Daten geschützt?

Um den Datenschutz zu gewährleisten, sind alle mit der Durchführung der Erhebung beauftragten Personen zur Wahrung der Geheimhaltung unter anderem gemäß § 16 Bundestatistikgesetz verpflichtet. Personenbezogene Daten, wie z. B. der Namen, werden ausschließlich als sogenannte Hilfsmerkmale zur Durchführung und Steuerung der Erhebung abgefragt. Sie werden nicht ausgewertet und frühestmöglich von den weiteren Angaben getrennt und gelöscht, sodass keine Rückschlüsse auf die befragten Personen möglich sind. Die Online-Datenübermittlung erfolgt verschlüsselt und die erhobenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Veröffentlichung von Ergebnissen erfolgt ausschließlich in anonymisierter Form.

Weiteres

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.zensus2022.de. Dort gibt es auch ein Informationsangebot in leichter Sprache, Gebärdensprache und - neben Deutsch - in 14 weiteren Sprachen.

Bei Fragen können sich die Auskunftspflichtigen gerne an die in den Anschreiben für die jeweilige Befragung genannte Rufnummer – Hotline für die Gebäude- und Wohnungszählung bzw. der Rufnummer der örtlichen Erhebungsstelle 0631 7105-696 /-697 oder per E-Mail zensus.info@kaiserslautern-kreis.de – wenden.

Rechtsgrundlage

AGZensG 2022

Zensusgesetz 2022 (ZensG 2022)

Was sollte ich noch wissen

Wie der Zensus funktioniert, wer befragt wird und vieles mehr finden Sie hier

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