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Ver- & entsorgung

Ihr Ansprechpartner in der Verbandsgemeinde

Verbraucherschutz - Verbraucherservice Energielieferung

Verbraucherschutz - Verbraucherservice Energielieferung

Fragen oder Anregungen im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Kundenservice per Post, telefonisch oder per E-Mail gerichtet werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau
Kommunale Betriebe
Am Rathaus 2
66892 Bruchmühlbach-Miesau
Telefon: 06372/922-000
Telefax: 06372/922-2990


Hinweis zum Streitbeilegungsverfahren (gilt nur für Verbraucher i.S.d. § 13 BGB)

Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister (Unternehmen) sind verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (Verbraucher) insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität von Leistungen des Unternehmens (Verbraucherbe-schwerden), die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, im Verfahren nach § 111a EnWG innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten.

Verbraucherbeschwerden sind zu richten an:

Elektrizitätswerk Bruchmühlbach-Miesau
Am Rathaus 2
66892 Bruchmühlbach-Miesau
E-Mail-Adresse: info@vgbm.de

Ein Verbraucher ist berechtigt, die Schlichtungsstelle zur Durchführung eines Schlichtungsverfahrens anzurufen, wenn mit dem Unternehmen keine Einigung erzielt wurde.

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Telefon: 0228/14 15 16
Telefax: 030/275240-69
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Hompage
www.schlichtungsstelle-energie.de

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten sind erhältlich über den

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur
für den Bereich Elektrizität und Gas
Postfach 8001
53105 Bonn

Telefon: 030/2240-500  (Mo – Fr. 9.00 Uhr – 12.00 Uhr)
Telefax: 030/22480-323
E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetz.de

Gesetzliche Grundlagen:
§ 111 EnWG (Rechte von Haushaltskunden)
§ 40 Abs. 2 Nr. 8 EnWG (Hinweis in Rechnungen)
§ 41 Abs. 1 Nr. 7 EnWG (Hinweis in Verträgen)
§ 41 Abs. 4 EnWG (Verpflichtung zur Angabe in Rechnungen, auf Werbematerial sowie auf der Website)

 

Ihre Ansprechpartnerin:

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