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Ihr Ansprechpartner in der Verbandsgemeinde

Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen

Das Elektrizitätswerk Bruchmühlbach-Miesau ist für Ihren Elektrohausanschluss in der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, Lambsborn und Langwieden zuständig.

Technische Arbeiten im Versorgungsnetz der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, Lambsborn und Langwieden werden durch die Stadtwerke Ramstein-Miesenbach GmbH durchgeführt. Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich Kommunale Betriebe weiterhin für Anträge und Rückfragen zur Verfügung.

Der Elektrohausanschluss beginnt an der Anzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet mit der Panzersicherung. Im Eigentum des Elektrizitätswerkes befindet sich zudem der Elektrozähler.
Hinter der Panzersicherung dürfen Arbeiten nur von einem eingetragenen und angemeldeten Elektro-installateur ausgeführt werden.

Die Allgemeinen Bedingungen zum Netzanschluss (PDF) finden Sie hier in der Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck.

Diese enthält:

  • die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und
    dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
    (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV (PDF)) und
  • die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und
    dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck
    (Niederrdruckanschlussverordnung - NDAV).

Des Weiteren können Sie sich hier die Allgemeinen und technischen Regelungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (PDF) herunterladen.

 

Ihr Ansprechpartner:

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