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Messstellenbetrieb

Messstellenbetrieb und Messstellenbetriebsgesetz


Das Gesetz über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (Messstellenbetriebsgesetz - MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten.
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wurden zugleich die Messzugangsverordnung und die §§ 21b-i EnWG aufgehoben.

Das MsbG enthält grundlegende Regelungen zum Messstellenbetrieb für die leitungsgebundene Energiewirtschaft, insbesondere zum Rollout von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen.

Es trifft Regelungen zu folgenden Themen:

• zur Ausstattung von Messstellen der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen,
• zur Ausgestaltung des Messstellenbetriebs
• zur Aufgabentrennung von Messstellenbetrieb und Netzbetrieb,
• zu technischen Mindestanforderungen an den Einsatz von intelligenten Messsystemen,
• zur energiewirtschaftlichen Datenkommunikation und zur allgemeinen Datenkommunikation mit Smart-Meter-Gateways,
• zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Messwerten und weiteren Daten zur Abwicklung des Messstellenbetriebs

Das Messstellenbetriebsgesetz sieht für grundzuständige Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- bzw. Einspeisekategorien gestaffelte Preisobergrenzen für den Messstellenbetreib vor.

- Preisblatt des Messstellenbetriebes für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme des Elektrizitätswerk Bruchmühlbach-Miesau bis 31.12.2023 (PDF)

- Preisblatt des Messstellenbetriebes für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme des Elektrizitäts-werk Bruchmühlbach-Miesau ab dem 01.01.2024 (PDF)

 

Weiter Informationen zum Messstellenbetrieb und Messstellenbetriebsgesetz finden Sie auch auf der Homepage der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de).


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