Zuständigkeitsbereiche im Kanalnetz
Die Verbandsgemeinde ist für den Kanalhausanschluss innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche sowie dem Revisionsschacht (2. Reinigungsöffnung) zuständig.
Die Zuständigkeit auf dem privaten Grundstück hinter der 2. Reinigungsöffnung liegt beim Grundstückseigentümer.
Die Verlegung, Erneuerung oder Änderung der Grundstücksentwässerunganlage ist nach den neuesten Regeln der Technik zu erfolgen.
Für Rückfragen steht Ihnen gerne Herr Peter Salamucha, zur Verfügung. Dieser ist unter der Telefon-Nr. 06372/7380 in der Kläranlage Buchholz erreichbar.
Gesetzliche Grundlagen:
§§ 10 und 11 der Satzung über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach- Miesau in der zur Zeit gültigen Fassung.
Siehe auch:
Satzungen der Verbandsgemeinde