FAQ - häufig gestellte Fragen
Wann werden die Anschreiben verschickt?
Ab dem 05.12.2025
Bis wann müssen die Zählerstände gemeldet werden?
Spätestens bis 31.12.2025
Welche Wege zur Abgabe gibt es?
Bevorzugter Weg: QR-Code > Portal > Foto-Upload > Bestätigung per Mail (bei vorheriger Angabe)
oder
per kameragestützte Zählerstandserkennung: Einloggen > Button „Erkennen“
Alternative Wege:
- Abtrennkarte in Briefkasten
- Per Post (Porto zahlen wir)
- Foto der Abtrennkarte per WhatsApp (Nummer im Anschreiben)
- Bei mehreren Anschreiben (z. B. Photovoltaik): jedes separat bearbeiten
Kann ich den Zählerstand telefonisch oder per Mail mitteilen?
Nein, Zählerstände per Mail oder telefonisch werden nicht akzeptiert.
Was passiert, wenn ich meinen Zählerstand nicht rechtzeitig melde?
Ihr Verbrauch wird geschätzt.
Was tun, wenn ich mehrere Anschreiben erhalten habe?
Jedes Anschreiben muss separat bearbeitet werden.
Was tun, wenn ich den QR-Code nicht nutzen kann?
Zugangsdaten (Ablesenummer + Passwort) aus dem Anschreiben verwenden.
Muss ich ein Foto des Zählers hochladen?
Es ist empfohlen, aber nicht zwingend. Das Foto erhöht die Sicherheit und vermeidet Rückfragen.
Ich habe ein Anschreiben für meine EEG-Anlage bekommen, kann aber die angegebene Zählernummer nicht zuordnen?
Wenn Sie einen Zweirichtungszähler eingebaut haben, dann wird auf der Einspeiseseite die Zählernummer anders dargestellt als auf der Bezugsseite. Hier ein Beispiel:
Bezug Nr.: 1EMH00 1234 5678 9
Einspeiseseite Nr.: ZR1234 5678 9 (ZR steht für Zweirichtungszähler)
Das bedeutet, Sie müssen einmal das Zählwerk 1.8.0 für den Bezug ablesen und das Zählwerk 2.8.0 für die Einspeisung, die Zählwerke springen ca. alle 10 sek. um.
