Gemäß § 97 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GemO) haben die Einwohner die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Einreichung von Vorschlägen zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 mit dem Haushaltsplan 2026 und 2027 und seinen Anlagen.
Diese Unterlagen liegen bis zur Beschlussfassung, während der üblichen Öffnungszeiten (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 47, zur Einsichtnahme aus.
Außerdem steht der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen hier als PDF-Datei bereit.
Die Einwohnerinnen und Einwohner in der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab Bekanntmachung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Vorschläge zum Entwurf der Haushaushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau oder elektronisch an info@vgbm.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau wird vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.
Bruchmühlbach-Miesau, den 23.04.2026
Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Christian Hirsch
Bürgermeister
FINANZEN
