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Spendentipps der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier


Spendentipps der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion


Kommt mein Geld auch an der richtigen Stelle an? - Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion rät zum "Informierten Spenden"

Nach wie vor bewegt sich die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung auf einem hohen Niveau. Dies ist umso wichtiger, da viele Organisationen auf diese Spenden angewiesen sind, um ihre gemeinnützigen Zwecke zu erfüllen und dadurch einen erheblichen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität vieler Menschen leisten.

Damit die Spender auch sicher sein können, dass die Gelder zweckentsprechend verwendet werden, überwacht und überprüft die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion im Land Rheinland-Pfalz karitative Sammlungen. Diese Überprüfungen richten sich nach der Häufigkeit von Anfragen sowie Mitteilungen aus der Bevölkerung und können, sofern der Schutz der Spender es erfordert, zu sammlungsrechtlichen Maßnahmen bis hin zum Sammlungsverbot im gesamten Gebiet des Bundeslandes Rheinland-Pfalz führen.

Daneben erteilt die Spendenaufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Genehmigungen für erlaubnisbedürftige Sammlungen wie beispielsweise Haus- und Straßensammlungen mit Spendendosen auf Landesebene. Auch obliegt der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion die Überwachung von nicht erlaubnisbedürftigen Spendenaufrufen wie Altkleidersammlungen, Spendenmailings, Geldspendensammlungen mit Spendendosen, die in Geschäften aufgestellt werden - also ohne unmittelbare Ansprache von Person zu Person.

  • Wie spende ich richtig? - Erst informieren dann spenden!

    Hier einige Tipps der Sammlungsexperten zur bewussten und überlegten Unterstützung gemeinnütziger Organisationen:
    Ob an der Haustür oder an Info-Ständen in der Innenstadt -professionelle Werber bitten zum Teil sehr eindringlich um langjährige Fördermitgliedschaften für den guten Zweck wie Kinderschutz, Katastrophenhilfe, Hilfe für Behinderte oder den Tierschutz. Bedrängende und überrumpelnde Ansprachen sollten selbstbewusst zurückgewiesen werden.
    Zudem bedürfen alle Sammlungen durch direkte Ansprache von Person zu Person in Rheinland-Pfalz einer Genehmigung der zuständigen Sammlungsbehörde wie der Stadt- oder Kreisverwaltung beziehungsweise der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bei landesweiten Sammlungen. Bei Verstößen ist Vorsicht geboten und sollte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion informiert werden.

  • Straßen- und Haustürsammlungen mit der Spendenbüchse sind erlaubnispflichtig!

    Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion verpflichtet die Sammler in Rheinland-Pfalz verplombte oder verschließbare Spendenbüchsen und Sammlerausweise zu verwenden. Der Spender sollte sich im Zweifel immer einen Sammlerausweis sowie die Sammlungsgenehmigung zeigen lassen. Aus Gründen des Jugendschutzes dürfen keine Jugendlichen unter 14 Jahren Spenden sammeln.

  •  Vorsicht bei Spendenbriefen!

    Zu Vorsicht wird bei sehr eindringlichen und gefühlsbetonten Spendenbriefen sowie Geschenksendungen geraten. Diese Werbesendungen sind teuer und schmälern die Verwendung der Spenden für den guten Zweck.

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit!

    Der Spender sollte sich nicht von mitleiderregenden Bildern und gemeinnützigen Zielsetzungen in Satzungen blende lassen. Entscheidend ist der Nachweis der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt, daher im Zweifel nach dem aktuellen Bescheid des Finanzamtes und nach der konkreten Spendenverwendung fragen.

  • Unterstützung regionaler Organisationen!

    Eine Unterstützung regionaler Organisationen hat den Vorteil, dass sich der Spender vor Ort über die Verwendung seiner Spenden beispielsweise im örtlichen Tierheim informieren kann und nicht nur auf die Mitgliederinformation und Werbematerialien des Vereins verlassen muss.

  • Information über unbekannte Organisationen!

    Unbekannte Organisationen sollten bei Beratungsstellen beispielsweise Zentralinstitut für Soziale Fragen, Deutscher Spendenrat eingetragener Verein, Deutscher Tierschutzbund eingetragener Verein beziehungsweise durch Internetrecherche hinterfragt werden. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bietet auf ihren Internetseiten Informationen über Spendensammler, insbesondere auch eine Übersicht der erteilten landesweiten Sammlungsgenehmigungen in Rheinland-Pfalz.

  • Sammlungsverbote!

    Informationen über landesweite Sammlungsverbote und über eingestellte Sammlungen in Rheinland-Pfalz stehen interessierten Spendern auf den Internetseiten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion unter www.add.rlp.de/Sammlungsrecht/Aktuelles zur Verfügung.

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