Rathaus Bruchmühlbach-Miesau

Immissionsschutzrechtiche Ausnahmegenehmigung

Zur Durchführung einer Veranstaltung mit Musikdarbietungen ist grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 5 LImSchG erforderlich.

Die Ausnahmegenehmigung ist mindestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen.

Den Antrag können sie hier (PDF) herunterladen.

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