Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Martinshöhe für das Haushaltsjahr 2023
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der §§ 95 fort folgende der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31.Januar 1994 (Gesetzes- und Verordnungsblatt Seite 153), in derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
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