Rathaus aus den 60ern und daor ein Kopfsteinpflaster.

Bruchmühlbach-Miesau

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  Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, im Bereich des Bebauungsplanes

„Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Straße 30a, und der geplanten Rücknahme östlicher Teil Wohnbaufläche GB-W1“ in der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn


Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.05.2025 die öffentliche Auslegung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Str. 30a“ und im Bereich der geplanten Wohnbaufläche „GB-W1“ beschlossen.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer gemischten Baufläche statt einer landwirtschaftlichen Fläche, um die Errichtung eines Wohnhauses und eines Fuhrparks planerisch vorzubereiten. Hierzu ist ein Flächentausch mit einer Teilfläche der geplanten Wohnbaufläche im östlichen Gemeindegebiet erforderlich, die dann als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wird.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Str. 30a“ sowie einen Teilbereich der geplanten Wohnbaufläche GB-W1. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,4 ha (jeweils 0,2 ha je Teilgebiet).


Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderungen:

  • der Umweltbericht wurde fertiggestellt
  • Aufnahme von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen in den Bebauungsplan auf Basis des fertiggestellten Umweltberichtes
  • Ein Entwässerungskonzept wurde erstellt
  • Übernahme einer Fläche für die Abwasserbeseitigung in den Bebauungsplan auf Grundlage des Entwässerungskonzeptes


Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, mit zugehöriger Begründung, der Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom

 

vom 23. Juni 2025 bis zum 25. Juli 2025

 

in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 18 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Diese sind Montag-, Dienstag-, Mittwoch- und Freitagvormittag von 08:00 – 12:00 Uhr, Donnerstagvormittag von 08:30 – 12:00 Uhr und Donnerstagnachmittag von 14:00 – 18:00 Uhr. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich!

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:

 

Dokument

Informationen und betroffene Themen

Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist)

Schutzgut Boden

Lehmige Braunerden, die ein hohes Ertragspotenzial, und ansonsten eine allgemeine Bedeutung für den Naturhalt sowie eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber vorhabenbezogenen Wirkungen haben. Vorgabe von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zur Beachtung des allgemeinen und vorsorgenden Bodenschutzes u.a. durch Entwicklung von Grünland.

 

Schutzgut Wasser

Keine direkte Betroffenheit von Oberflächengewäs-sern, insgesamt geringe Bedeutung für die Wasser-wirtschaft, da kein Wasserschutzgebiet, kein Über-schwemmungs- oder Retentionsgebiet betroffen. Damit nur geringe vorhabenbedingte Beeinträchti-gung des Schutzguts Wasser. Vorgabe von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zum allgemeinen Wasserschutz, Entwicklung von Maßnahmen zur Versickerung von Oberflächenwasser.

 

Schutzgut Klima und Luft

Plangebiet hat eine lokal bedeutsame Funktion als Kaltluftentstehungs- und –transportgebiet ohne di-rekten Siedlungsbezug, das vorhabenbedingt nicht erheblich beeinträchtigt wird.

 

Schutzgut Flora, Fauna und Biodiversität

Artenarme bis mäßig artenreiche Grünlandbrache keine FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie oder Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG oder § 15 Landesnaturschutzgesetz. Keine erhebliche Beeinträchtigung artenschutzrechtlich relevanter Arten bei Einhaltung der genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßmahmen.

 

Schutzgut Landschaft/ Erholung

Das Plangebiet selbst ist im Hinblick auf Erholung nicht erschlossen.

Es hat aufgrund seiner mittleren Vielfalt und Schönheit sowie seiner hohen Eigenart und der geringen Belastung strukturell eine mittlere Bedeutung als Raum für die siedlungsnahe Erholung.

 

Schutzgut Mensch

Keine erhebliche Beeinträchtigung von Wohn- und Wohnumfeldfunktionen. Keine Trennung wichtiger Wegeverbindungen.

 

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Keine wertvolle Kulturlandschaft und keine Kultur und Sachgüter betroffen.

 

Schutzgebiete

Keine Schutzgebiete nach Naturschutz- oder Was-sergesetz im Geltungsbereich oder innerhalb des Wirkraums des Vorhaben, daher kein Konfliktpoten-zial mit dem Schutzzweck von Schutzgebieten ge-geben.

 

Bestehende Nutzungen

Brachfläche, daher keine wesentlichen Auswirkun-gen auf die landwirtschaftliche Nutzung, Waldflä-chen nicht betroffen.

1 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Privaten mit Umweltbezug

SGD SÜD Regionalstelle Wasserwirtschaft: Hinweise zur Entwässerung und Starkregenvorsorge, Forderung einer Entwässerungskonzeption

 

 

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse jennifer.trapp@vgbm.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Für die FNP-Teiländerung gilt: 

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. 


Hinweis zum Datenschutz

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder ein von dieser eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder den von dieser eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber dem Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder dem von dieser einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.


Folgende Unterlagen werden zur Einsicht vorgehalten und können hier als PDF heruntergeladen werden: Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen.

  

Bruchmühlbach-Miesau, 10.06.2025

 

Christian Hirsch

Bürgermeister


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