Rathaus aus den 60ern und daor ein Kopfsteinpflaster.

Bruchmühlbach-Miesau

Alles wissenswerte über unsere Verbandsgemeinde


Bekanntmachung

gemäß § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch (BauGB)


Inkrafttreten der 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Bruchmühlbach Miesau im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Str. 30a“ und im östlichen Bereich der Wohnbaufläche GB-W1 der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau, in der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn


Gemäß Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. I S. 257), wird folgendes bekannt gemacht:

Der Verbandsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat in seiner Sitzung am 10.10.2025 den Feststellungsbeschluss für die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes Bruchmühlbach Miesau im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Str. 30a“ und im östlichen Bereich der Wohnbaufläche GB-W1 gefasst. Der Flächennutzungsplan wurde anschließend der Kreisverwaltung Kaiserslautern zur Genehmigung vorgelegt. Diese hat gemäß § 6 Abs. 1 BauGB mit Genehmigungsverfügung vom 01.12.2025, Az.: 5.6/610-13/VG Bruchmühlbach-Miesau, den Flächennutzungsplan genehmigt.

Der Geltungsbereich ist aus dem nachfolgend abgedruckten Lageplan zu ersehen.

Die Planunterlagen mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung werden gemäß § 6a Abs. 1 BauGB auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau veröffentlicht und zur Ansicht bereitgehalten. Darüber hinaus können die Unterlagen gemäß § 6 Absatz 5 Satz 4 BauGB in der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Rathaus 2 in 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Fachbereich II Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Zimmer 18, während der folgenden allgemeinen Dienststunden, von jedermann eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden: Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr.


Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.


Unbeachtlich werden demnach:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Str. 30a“ und im östlichen Bereich der Wohnbaufläche GB-W1schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.


Hinweise gem. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der vorbezeichneten Frist (Satz 1 des § 24 Abs. 6 GemO) die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 des § 24 Abs. 6 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 des § 24 Abs. 6 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

 

Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die 6. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau gem. § 6 Abs. 5 BauGB wirksam.

 

Folgende Unterlagen werden zur Einsicht vorgehalten und können hier als PDF heruntergeladen werden: Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung.

  

Bruchmühlbach-Miesau, 11.12.2025

Christian Hirsch

Bürgermeister


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