Rathaus aus den 60ern und daor ein Kopfsteinpflaster.

Bruchmühlbach-Miesau

Alles wissenswerte über unsere Verbandsgemeinde

Entwurf Bebauungsplan "Gewerbegebiet Spießwald - 1. Änderung" der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau


Entwurf des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Spießwald - 1. Änderung" der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige 

Öffentlichkeitsbeteiligung


Gemäß Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Oktober 2025 (BGBl. I S. 257), wird folgendes bekannt gemacht:

Der Ortsgemeinderat Bruchmühlbach-Miesau hat in seiner Sitzung am 11.07.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Spießwald – 1. Änderung“ beschlossen. In seiner Sitzung vom 17.10.2025 hat der Ortsgemeinderat Bruchmühlbach den Entwurf des Bebauungsplanes angenommen und die Veröffentlichung“ im Internet sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 In der nördlichen Gemarkung der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau im Ortsteil Buchholz wurde im Jahr 2009 der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Spießwald“ zur Rechtskraft gebracht. Auf der Gesamtfläche wurde ein Gewerbegebiet mit einer Vielzahl an bereits bestehenden Betrieben gesichert sowie die Ansiedlung von neuen Betrieben ermöglicht.

Um die Errichtung einer Lärmschutzwand in Form eines Erdwalls auf dem Flurstück 2099/53 zu ermöglichen, soll nun die südliche Teilfläche des Bebauungsplanes entlang der Bundesautobahn A6 von der Festsetzung „Flächen für Wald“ und „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zu Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ zu einer privaten Grünfläche und „Fläche für Vorkehrungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG“ umgewandelt werden.

 Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

 Gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. S. 3634) unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Planunterlagen in der Zeit vom

 19. Januar 2026 bis einschließlich 18.Februar 2026

in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 18, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

 Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden. Diese sind von Montag bis Mittwoch von 08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:30 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr, Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr.

Folgende Unterlagen stehen zum Download bereit: Planzeichnung (PDF), Textliche Festetzungen (PDF), Begründung (PDF) und Lärmgutachten (PDF).

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse jennifer.trapp@vgbm.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

 Hinweis zum Datenschutz

 Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder ein von dieser eingeschalteten Dritten (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder den von dieser eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber dem Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder dem von dieser einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

 

Bruchmühlbach-Miesau, 08.01.2026


Rüdiger Franz, Ortsbürgermeister

 

Ihre Ansprechpartnerin:

Keine Mitarbeitende gefunden.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.