Bebauungsplan
„Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Straße 30a“
in der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat Gerhardsbrunn hat in seiner Sitzung am 27.05.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnhaus und Fuhrpark Adam-Müller-Straße 30a“ angenommen und die Veröffentlichung im Internet sowie die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
In der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn ist am Ende der Adam-Müller Straße in Verlängerung des vorhandenen Feldweges eine bauliche Entwicklung geplant.
Angedacht ist hier eine Erweiterungsfläche für eine Halle mit Wohnnutzung, in der ein Fuhrpark (u.a. Landwirtschaftliche Maschinen, Privat-PKW) untergebracht werden kann sowie ein weiteres Wohnhaus.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Bebauungsplan wird für das Gelände ca. 100 m westlich der Adam-Müller-Straße am südlichen Ortseingang von Gerhardsbrunn aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich südlich eines Feldweges, der von Osten kommend in die Adam-Müller-Straße mündet.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von 2.600 m2.
Es ist eine externe Kompensationsmaßnahme auf dem Flurstück 68/2 der Gemarkung Gerhardsbrunn geplant, die Fläche grenzt unmittelbar südwestlich an das Plangebiet an.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau sieht für das Plangebiet eine Fläche für die Landwirtschaft und eine Gehölzstruktur vor. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderungen:
- der Umweltbericht wurde fertiggestellt
- Aufnahme von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen in den Bebauungsplan auf Basis des fertiggestellten Umweltberichtes
- Ein Entwässerungskonzept wurde erstellt
- Übernahme einer Fläche für die Abwasserbeseitigung in den Bebauungsplan auf Grundlage des Entwässerungskonzeptes
Gemäß 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. S. 3634) unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil, der Begründung, dem Entwässerungskonzept und dem Umweltbericht, sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
vom 23. Juni 2025 bis zum 25. Juli 2025
in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 18 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Diese sind Montag-, Dienstag-, Mittwoch- und Freitagvormittag von 08:00 – 12:00 Uhr, Donnerstagvormittag von 08:30 – 12:00 Uhr und Donnerstagnachmittag von 14:00 – 18:00 Uhr. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach vorheriger Vereinbarung möglich!
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.geoportal.rlp.de/) elektronisch abrufbar.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind im Rahmen des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes in den vorstehend aufgezählten, zu veröffentlichenden Unterlagen für die einzelnen Schutzgüter verfügbar:
Dokument | Informationen und betroffene Themen |
Umweltbericht (der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist) | Schutzgut Boden Lehmige Braunerden, die ein hohes Ertragspotenzial, und ansonsten eine allgemeine Bedeutung für den Naturhalt sowie eine mittlere Empfindlichkeit gegenüber vorhabenbezogenen Wirkungen haben. Vorgabe von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zur Beachtung des allgemeinen und vorsorgenden Bodenschutzes u.a. durch Entwicklung von Grünland.
Schutzgut Wasser Keine direkte Betroffenheit von Oberflächengewäs-sern, insgesamt geringe Bedeutung für die Wasser-wirtschaft, da kein Wasserschutzgebiet, kein Über-schwemmungs- oder Retentionsgebiet betroffen. Damit nur geringe vorhabenbedingte Beeinträchti-gung des Schutzguts Wasser. Vorgabe von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen zum allgemeinen Wasserschutz, Entwicklung von Maßnahmen zur Versickerung von Oberflächenwasser.
Schutzgut Klima und Luft Plangebiet hat eine lokal bedeutsame Funktion als Kaltluftentstehungs- und –transportgebiet ohne di-rekten Siedlungsbezug, das vorhabenbedingt nicht erheblich beeinträchtigt wird.
Schutzgut Flora, Fauna und Biodiversität Artenarme bis mäßig artenreiche Grünlandbrache keine FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie oder Geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG oder § 15 Landesnaturschutzgesetz. Keine erhebliche Beeinträchtigung artenschutzrechtlich relevanter Arten bei Einhaltung der genannten Vermeidungs- und Minimierungsmaßmahmen.
Schutzgut Landschaft/ Erholung Das Plangebiet selbst ist im Hinblick auf Erholung nicht erschlossen. Es hat aufgrund seiner mittleren Vielfalt und Schönheit sowie seiner hohen Eigenart und der geringen Belastung strukturell eine mittlere Bedeutung als Raum für die siedlungsnahe Erholung.
Schutzgut Mensch Keine erhebliche Beeinträchtigung von Wohn- und Wohnumfeldfunktionen. Keine Trennung wichtiger Wegeverbindungen.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter Keine wertvolle Kulturlandschaft und keine Kultur und Sachgüter betroffen.
Schutzgebiete Keine Schutzgebiete nach Naturschutz- oder Was-sergesetz im Geltungsbereich oder innerhalb des Wirkraums des Vorhaben, daher kein Konfliktpoten-zial mit dem Schutzzweck von Schutzgebieten ge-geben.
Bestehende Nutzungen Brachfläche, daher keine wesentlichen Auswirkun-gen auf die landwirtschaftliche Nutzung, Waldflä-chen nicht betroffen. |
1 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie Privaten mit Umweltbezug | SGD SÜD Regionalstelle Wasserwirtschaft: Hinweise zur Entwässerung und Starkregenvorsorge, Forderung einer Entwässerungskonzeption
|
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse jennifer.trapp@vgbm.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz
Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder ein von dieser eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder den von dieser eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber dem Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau oder dem von dieser einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach - Miesau ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Folgende Unterlagen werden zur Einsicht vorgehalten und können hier als PDF heruntergeladen werden: Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht, Entwässerungskonzept und wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen.
Gerhardsbrunn, 10.06.2025
Jürgen Bohl
Ortsbürgermeister