vom sofa aus ins rathaus - das onlinezugangsgesetz

Das Onlinezugangsgesetz bringt die Verwaltung digital zu Ihnen nach Hause. Nach und nach werden hier die neuesten Onlineverfahren zur Verfügung gestellt.
Fragen und Antworten rund um das Onlinezugangsgesetz
Was ist das Onlinezugangsgesetz, kurz OZG?
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (kurz: Onlinezugangsgesetz, OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Konkret beinhaltet das zwei Aufgaben: Digitalisierung und Vernetzung. Zum einen müssen 575 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden und zum anderen muss eine IT-Infrastruktur geschaffen werden, die jeder Nutzerin und jedem Nutzer den Zugriff auf die Verwaltungsleistungen mit nur wenigen Klicks ermöglicht.
Was ändert sich mit dem OZG 2.0?
Der Bundesrat hat am 14. Juni 2024 das Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZGÄndG), oft auch OZG 2.0 genannt, im zweiten Anlauf beschlossen. Das Gesetz soll bald (voraussichtlich Juli 2024) in Kraft treten.
Wichtige Neuerungen sind u.a.:
- BundID als zentrales Bürgerkonto für alle: Bundesweit soll sich damit identifiziert und Anträge gestellt werden können, entweder über den Online-Ausweis (eID) oder mit dem Elster-Zertifikat. Außerdem wird ein digitales Postfach bereitgestellt, über das kommuniziert und Bescheide zugestellt werden können.
© BMIDigitale Verwaltungsdienstleistungen nutzen in 6 SchrittenWeitere Informationen und einen Überblick über alle Änderungen gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat:
Digitale Verwaltung - OZG 2.0: Bund und Länder einigen sich bei OZG-Änderungsgesetz
Eine Kurzübersicht der wichtigsten Änderungen gibt es hier als PDF.Geht das auch ohne Unterschrift?
Viele Anträge können ohne Unterschrift gestellt werden. Ausnahmen sind z.B. Urkundenanträge. Hier ist eine Verifizierung der Person vorgeschrieben. Online kann das mit dem neuen Personalausweis, der Bund-ID oder einem ELSTER-Zertifikat erledigt werden.
Kann ich trotzdem auch noch Papieranträge nutzen?
Natürlich können alle Anträge auch weiterhin bei uns direkt im Rathaus gestellt und abgegeben werden.