Bürgerstiftung

Bürgerstiftung

Die Bürgerstiftung der Verbandsgemeinde

Bürgerstiftung

Die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau hat eine Bürgerstiftung als Treuhandstiftung eingerichtet.
Was genau das ist und wie Sie Teil davon werden können, erfahren Sie hier!

  • Was ist eine Stiftung überhaupt?

    Eine Stiftung ist eine Vermögensmasse, also meistens Geld, das konservativ und gewinnbringend angelegt wird. Die daraus erwirtschafteten Überschüsse werden für gemeinnützige Zwecke ausgegeben. Das Grundvermögen bleibt erhalten.

  •  Was ist die Bürgerstiftung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau?

    Die Kreis- und Stadtsparkasse Kaiserslautern haben bei ihrer Zusammenlegung vereinbart, dass sie jeder Verbandsgemeinde im Landkreis einen Betrag von 500.000 € für die Einrichtung einer Stiftung zur Verfügung stellen. Die Erträge aus diesem Grundvermögen werden jedes Jahr vom Stiftungsrat an verschiedene gemeinnützige oder mildtätige Projekte in unserer Verbandsgemeinde verteilt.

  • Sie haben ein Projekt? Melden Sie sich!

    Die Bürgerstiftung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau verwirklicht gemeinnützige und mildtätige Stiftungszwecke innerhalb unserer Verbandsgemeinde. Die Möglichkeiten sind sehr vielfältig.

    Hier ein paar Beispiele:

    • öffentliches Gesundheitswesen
    • die Jugend- und Seniorenarbeit
    • Kunst und Kultur
    • Denkmal-, Natur- oder Feuerschutz
    • Bildung, Sport
    • Heimatpflege und vieles mehr…
  •  Sie möchten die Stiftung unterstützen?

    Unterstützt werden kann die Stiftung mit…

    • einer Spende
    • einer Zuwendung zu Lebzeiten. Diese erhöht das Stiftungsvermögen und damit auch die Erträge dauerhaft.
    • einer Namensstiftung. Dies ist eine Zustiftung in der Stiftergemeinschaft, die z.B. Ihren eigenen Namen trägt und mit den Erträgen die Bürgerstiftung begünstigt.
    • Es gibt auch die Möglichkeit, den eigenen Nachlass ganz oder teilweise in die Stiftung zu geben. Entsprechend muss das vorher testamentarisch oder per Erbvertrag geregelt werden.
    • Zuwendungen an die Stiftung sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00 € werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500,00 € erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.
  • Die Bürgerstiftung als Unterstiftung

    Die Bürgerstiftung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau wird als Unterstiftung in Form einer Zustiftung zur unselbstständigen Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Kaiserslautern“ von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG Fürth, treuhänderisch verwaltet. Den Vorsitz der Stiftung übernimmt der amtierende Bürgermeister der Verbandsgemeinde.

  • Hinweise zur Datenverarbeitung

    Ihre personenbezogenen Daten werden von der Stiftungstreuhänderin zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen, der Buchführung und der Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b) und c) DSGVO. Mit Ihrer Spende/Zuwendung willigen Sie ein, dass Ihre Daten (Name, Vorname, Adresse, Spendenbetrag) an den Stiftungsrat weitergeben werden können, um eine Danksagung an Sie zu ermöglichen. Eine automatische Veröffentlichung erfolgt nicht.

Jede Unterstützung der Bürgerstiftung zählt!
Damit „WIR für UNS“ gelebt wird.

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen der Stiftung:

Lydia Fischer
E-Mail: lydia.fischer@vgbm.de
Tel.: 06372 922-0400

Wir für uns

Sparkasse Kaiserslautern
Stiftungsberatung
Tel.: 0631 3636-7126

Bankverbindung:

Stiftergemeinschaft der Sparkasse Kaiserslautern
IBAN: DE 96 5405 0220 0000 5967 91
VWZ: Bürgerstiftung der VG Bruchmühlbach-Miesau
(Spende oder Zuwendung), Name, Anschrift

Informationsvideo zum Modell der Stiftergemeinschaft

Presse

Amtsblattartikel Stiftungsrat




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