Berufsbildende Schulen: Berufliches Gymnasium anmelden

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Ihren mittleren Schulabschluss (qualifizierter Sekundarabschluss I) erworben haben und das Abitur machen möchten, bietet Ihnen das berufliche Gymnasium eine attraktive Möglichkeit.

    In drei Jahren – von Klasse 11 bis 13 – können Sie hier die Allgemeine Hochschulreife erwerben. Dabei wählen Sie eine von drei Fachrichtungen:

    • Gesundheit und Soziales
    • Technik (mit den Schwerpunkten Bautechnik, Biologietechnik, Elektrotechnik, Gestaltungs- und Medientechnik, Informationstechnik, Metalltechnik, Umwelttechnik)
    • Wirtschaft

    Im Unterschied zu allgemeinbildenden Gymnasien besteht das berufliche Gymnasium ausschließlich aus der Oberstufe und richtet sich gezielt an Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss.
     
     

    Ziel des beruflichen Gymnasiums ist es, Ihre Kompetenzen so zu fördern, dass Sie gut vorbereitet in eine weiterführende Berufsausbildung, ein Studium oder eine berufliche Tätigkeit starten können.

    Mit dem Abschluss – der Allgemeinen Hochschulreife – haben Sie Zugang zu allen Studiengängen. Zusätzlich erwerben Sie berufsbezogene Fachkenntnisse in Ihrer gewählten Fachrichtung.

    Das hilft Ihnen dabei, sich besser für einen Beruf oder ein Studium zu entscheiden. Ihre Chancen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt verbessern sich, und der Einstieg in ein Studium im gewählten Fachbereich fällt oft leichter

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    - ausgefülltes Aufnahmeformular
    - beglaubigtes Halbjahreszeugnis der Klasse 10 bzw. Abschlusszeugnis
    - Kopie der Geburtsurkunde
    - aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
    - Aufenthaltserlaubnis (Kopie) bei Nicht EU-Bürgerinnen und -Bürgern
    - formloser Antrag und beglaubigte Nachweise zu den Positionen „Härtegesichtspunkte“ bzw. „geleistete Dienste“

  • Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spätester Abgabetermin der Unterlagen: 1. März eines jeden Jahres (Ausschlussfrist) bei der jeweiligen Schule.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Bei Ablehnung kann ein Widerspruchsverfahren eingeleitet werden.

  • Anträge / Formulare

    Der Aufnahmeantrag ist an der Schule erhältlich bzw. von deren jeweiliger Homepage herunterladbar. Er muss in Papierform eingereicht werden.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Informationsbroschüre „Das berufliche Gymnasium“ enthält alles Wissenswerte für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte. 


Zuständige Abteilungen

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