Bußgeld (Verkehrsverstöße)

  • Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Wer eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, kann mit Verwarnungs- oder Bußgeld belegt werden. Wenn ein Verkehrsteilnehmer gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen und Vorschriften verstoßen hat, wird dieses Verkehrsvergehen nach dem Verwarn- oder dem Bußgeldkatalog geahndet. Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art des Verkehrsverstoßes.

    Verwarnungsgeld
    Mit einem Verwarnungsgeld werden Verkehrsverstöße belegt, die nach dem Tatbestandskatalog mit einem Betrag von bis zu 55 Euro geahndet werden können. Auffälligkeiten dieser Art werden nicht im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes verzeichnet.

    Bußgeld
    Mit einem Bußgeld werden Verkehrsverstöße belegt, die nach dem Tatbestandskatalog mit einem Betrag ab 10 Euro geahndet werden können. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Verwaltungsgebühren und Zustellgebühren fällig.
    Auffälligkeiten dieser Art werden im Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes eingetragen und je nach Art des Verkehrsverstoßes mit Punkten versehen.

    Achtung: Seit 2017 gilt der neue Bußgeldkatalog.
    Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.kba.de.

     

  • Welche Gebühren fallen an?

    Welche Gebühren fallen an?

    Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Zustellgebühren fällig.

     

  • Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    § 24 Straßenverkehrsgesetz

     


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern