Aktuelles
Vollsperrung im OT Bruchmühlbach, Zweibrücker Straße 7/7a vom 12. - 21.10.2026
Zur Herstellung eines Hausanschlusses wird die „Zweibrücker Straße auf Höhe des Anwesens 7/7a im Zeitraum vom 12.10. bis 21.10.2026 für den Fahrzeugverkehr vollständig gesperrt.
Der Verkehr wird in dieser Zeit über die L 466, Martinshöhe, L 465 und L 464 umgeleitet. Die Umleitungsstrecke gilt ebenso in entgegengesetzter Fahrtrichtung.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis
Bei weiteren Rückfragen steht Ihnen Frau Jessica Kiefer unter 06372 / 922 - 0210 bzw. per Mail an jessica.kiefer@vgbm.de zur Verfügung.
Wasserzähler und Leitungen vor Frost schützen!
Bei Minusgraden besteht die Gefahr von Frostschäden an den Wasserzählern oder Trinkwasserleitungen: Zähler können zersplittern, Leitungen einfrieren. Messinstrumente und Leitungen in Schächten sind besonders frostanfällig. Aber auch im Keller oder an schlecht isolierten Wänden kann es schneller als gedacht zu frostbedingten Schäden an dem Wasserzähler und der Trinkwasserinstallation kommen.
Bereits wenig Aufwand zahlt sich aus
Mit einigen wenigen Vorsichtsmaßnahmen zum Frostschutz kann man kostspieligen Folgekosten (Wasseraustritt und Reparatur beschädigter Messinstrumente oder Leitungen) bereits wirksam vorbeugen:
- Zugluft bzw. einen Kaltluftstrom im Bereich der Wasserzähler vermeiden (undichte Fenster oder Türen abdichten, geöffnete Fenster schließen)
- Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen geschlossen halten
- Frostgefährdete Armaturen mit gängigem Dämmmaterial isolieren (besonders auch bei Schächten, ungeheizten Rohbauten und an anderen schlecht isolierten Standorten)
Wer bezahlt den Tausch von Frostzählern?
Der Kunde ist verpflichtet, den Wasserzähler vor Frost zu schützen! Das ist in § 18 Abs. 3 der Allgemeinen Wassersatzung der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau wie folgt geregelt.
Der Grundstückseigentümer haftet für das Abhandenkommen und die Beschädigung der Wasserzähler, soweit ihn hieran ein Verschulden trifft. Er hat den Verlust, Beschädigungen und Störungen der Verbandsgemeinde unverzüglich mitzuteilen. Er ist verpflichtet, die Wasserzähler vor Oberflächenwasser, Schmutz- und Grundwasser sowie vor Frost zu schützen.
Bei Eigenschuld durch den Kunden sind die Kosten für den Austausch der Wasserzählereinheit in voller Höhe durch den Kunden zu tragen.
Wo wende ich mich im Schadensfall hin?
Kommt es zu austretendem Wasser, spricht das für eine Beschädigung durch Frost. In diesem Fall schließen Sie bitte die Hauptabsperrarmatur vor dem Wasserzähler und rufen sofort bei uns über die Störungsnummer 0800 / 5015674 an. Der Zähler inkl. Absperreinheiten und Bügel muss durch einen neuen geeichten Wasserzähler von der Verbandsgemeinde ausgetauscht werden.
Ihre Kommunalen Betriebe
Wasserzählerwechsel in 2026
Kommunale Betriebe übernehmen Kundendienst

In den kommenden Wochen könnten Sie Besuch von unseren Mitarbeitern der Kommunalen Betriebe bekommen. Der Startschuss für den Austausch der Wasserzähler, deren Eichfrist abgelaufen ist und die daher in 2026 gewechselt werden müssen, ist gefallen. Zu diesem Wechsel ist die Verbandsgemeinde verpflichtet.
Für einen reibungslosen Ablauf, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Unsere Mitarbeiter freuen sich beim Vor-Ort-Termin über frei zugängliche Wasserzähler und sind im Bedarfsfall berechtigt für Fotodokumentationen, ein Foto Ihres Wasserzählers aufzunehmen.
Sie waren nicht zuhause? Dann finden Sie eine Nachricht von uns in Ihrem Briefkasten. Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall mit uns einen neuen Termin zum Austausch.
(Ihre Ansprechpartnerin: Jacqueline Hugo/ 06372 922-0501)
Ihre Kommunalen Betriebe
