Gem. § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) haben die Einwohner die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Einreichung von Vorschlägen zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026, des 1. Nachtragshaushaltsplans 2026 und seinen Anlagen.
Diese Unterlagen liegen ab Bekanntmachung während der üblichen Öffnungszeiten (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 40, bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme aus.
Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026, des 1. Nachtragshaushaltsplans 2026 oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung an die Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau oder elektronisch an info@vgbm.de einzureichen.
Bruchmühlbach-Miesau, den 04.03.2026
Rüdiger Franz
Ortsbürgermeister
