Öffentliche Bekanntmachung zur Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gerhardsbrunn für das Haushaltsjahr 2026
Gem. § 97 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) haben die Einwohner die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Einreichung von Vorschlägen zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und seinen Anlagen.
Diese Unterlagen liegen ab Bekanntmachung während der Öffnungszeiten (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr) in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Zimmer 43, bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans und seine Anlagen unten zum Download bereit.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2026, des Haushaltsplans 2026 oder seiner Anlagen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau oder elektronisch an info@vgbm.de einzureichen.
Gerhardsbrunn, den 22.01.2026
gez. Jürgen Bohl
Ortsbürgermeister
30. Januar 2026