Aufgrund einer Änderung des Landesbauordnung sind Bauanträge und Bauvoranfragen ab 01.01.2026 bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Kaiserslautern, Lauterstraße 8, 67657 Kaiserslautern, einzureichen.
Ausgenommen davon sind Anträge, die im Freistellungsverfahren eingereicht werden. Diese sind weiterhin bei der Verbandsgemeindeverwaltung einzureichen.
Wir bitten um Beachtung.
11. Dezember 2025