Landtagswahl 2026
Die Wahl zum 19. Landtag Rheinland-Pfalz wird am Sonntag, den 22. März 2026 durchgeführt.
Der rheinland-pfälzische Landtag wird für die Dauer von 5 Jahren gewählt und ist das oberste Organ der politischen Willensbildung im Land.
Der Landtag besteht aus 101 Abgeordneten. Sie werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. 52 der Abgeordneten werden nach Wahlkreisvorschlägen in den Wahlkreisen gewählt, die übrigen nach den Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) und Bezirkswahlvorschlägen (Bezirkslisten). Alle Wahlberechtigten haben somit zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Direktkandidat aus den 52 Wahlkreisen gewählt, mit der Zweitstimme kann eine Landes-oder Bezirksliste gewählt werden.
Zur Wahl am 22.03.2026 wird Rheinland-Pfalz in 52 Wahlkreise eingeteilt. Die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau gehört dem Wahlkreis 46 - Kaiserslautern- Land an.
ÖFFNUNGSZEITEN DES WAHLAMTES:
Montag bis Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit (auch täglich am Nachmittag): 06372 - 922 0107 oder 06372 - 922 0111.
Das Briefwahlbüro befindet sich im kleinen Sitzungssaal.
Der Zugang über den oberen Teil des Parkplatzes ist barrierefrei.
BEANTRAGUNG VON BRIEFWAHLUNTERLAGEN
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich bereits möglich. Allerdings können Ihnen aktuell noch keine Briefwahlunterlagen direkt ausgehändigt werden. Diese werden wir Ihnen zu gegebener Zeit per Post zukommen lassen.
Weitere Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Beantragung finden Sie untenstehend.
Anträge können nicht per Telefon oder SMS gestellt werden!
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist, also die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz gemeldet ist und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?
Bürger/innen, die die Voraussetzungen der Wahlberechtigung erfüllen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung, die Ihnen voraussichtlich in der 8. Kalenderwoche zugehen wird.
Sie möchten Ihr Wahlrecht per Briefwahl ausüben?
Wahlberechtigte können bis Freitag, 20.03.2026, 15:00 Uhr (2. Tag vor der Wahl) die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl beantragen.
Wie können die Briefwahlunterlagen beantragt werden?
Sie können Briefwahl…
- online - Der Link zur Online-Beantragung wird in Kürze bereitstehen
- per E-Mail an wahlen@vgbm.de,
- per Post mit Hilfe des Vordruckes der Wahlbenachrichtigung (diese wird Ihnen rund um den 20.02.2026 zugestellt) oder
- persönlich vor Ort im Briefwahlbüro der Verbandsgemeindeverwaltung beantragen.
Beantragung per E-Mail:
Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen per E-Mail richten Sie bitte eine Nachricht mit folgenden Angaben
an wahlen@vgbm.de:- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Anschrift der Hauptwohnung mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort.
Diese Angaben sind zwingend notwendig, um den Personenabgleich durchführen zu können. Andernfalls können keine Unterlagen ausgestellt werden.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann per Post zugeschickt.Beantragung mit dem Vordruck der Wahlbenachrichtigung:
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Auf diesem beantragen Sie durch ankreuzen die Briefwahlunterlagen und wählen aus, ob die Unterlagen an Ihre Anschrift oder an eine abweichende Anschrift verschickt werden sollen. Die Briefwahlunterlagen können auch abgeholt werden. Sofern eine weitere Person Ihre Briefwahlunterlagen abholen möchte, ist in jedem Fall eine Vollmacht erforderlich.
BITTE VERGESSEN SIE NICHT, DEN ANTRAG ZU UNTERSCHREIBEN.persönliche Beantragung:
Es besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich in der Verbandsgemeindeverwaltung im Briefwahlbüro zu beantragen und auch dort direkt Ihre Stimme abzugeben. Die Beantragung ist von Montag bis Mittwoch sowie Freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr möglich.
Eine Stimmabgabe vor Ort ist ebenfalls möglich! (voraussichtlich ab 20.02.2026)Ich möchte gerne für eine weitere Person Briefwahlunterlagen abholen - geht das?
Die Abholung der Unterlagen für weitere Personen ist möglich. Eine bevollmächtigte Person muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben und darf nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten.
In jedem Fall ist hierzu eine Vollmacht (PDF) erforderlich!
Diese muss handschriftlich von dem/ der Wahlberechtigten unterschrieben werden.Alternativ kann auch der abgebildete Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung genutzt verwendet werden.
Ich möchte Briefwahl beantragen, habe aber keine Wahlbenachrichtigung - geht das trotzdem?
Auch ohne Wahlbenachrichtigung ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen möglich, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Zur Beantragung der Unterlagen stehen Ihnen die oben genannten Möglichkeiten zur Verfügung. Alternativ können Sie auch diesen Antrag (PDF) nutzen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular können Sie uns auch gerne per E-Mail an wahlen@vgbm.de oder per Post zukommen lassen.
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