Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie benötigen ein Unternehmenszertifikat nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung, wenn Ihr Unternehmen folgende ortsgebundene Anlagen installiert, wartet, instand hält, repariert oder stilllegt:
- Kälte- und Klimaanalgen,
- Wärmepumpen und
- Brandschutzsysteme.
Auch Unternehmensteile, die innerhalb Ihres Unternehmens ortsfeste Kälteanlagen installieren, warten oder instand halten, benötigen eine Zertifizierung.
Hintergrund ist, dass die Anlagen bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten. Unternehmen, die solche Anlagen betreiben, müssen das Entweichen dieser klimaschädlichen Gase verhindern, Lecks so schnell wie möglich reparieren und die Anlagen und Anwendungen regelmäßig auf Dichtheit kontrollieren.
Diese Dichtheitsprüfung sowie Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten dürfen Sie nur durchführen, wenn Ihr Betrieb zertifiziert ist. Eine Bescheinigung zur Zertifizierung des Betriebes wird Ihnen auf Antrag erteilt.
Hierzu müssen Sie als Unternehmen nachweisen, dass Sie
- über ausreichend sachkundiges Personal verfügen. Sie legen dafür Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor.
- die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
-
für alle angegebenen sachkundigen Personen:
- ein Nachweis der Zuverlässigkeit durch Vorlage eines Führungszeugnisses der Belegart "O"
- Sachkundebescheinigungen für das Personal, die die betreffenden Tätigkeiten abdecken (Kopien)
Rechtsgrundlage
- § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- Verordnung (EU) Nummer 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.04.2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nummer 842/2006
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067 der Kommission vom 17.11.2015 zur Festlegung der Mindestanforderungen und der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung im Hinblick auf die Zertifizierung von natürlichen Personen in Bezug auf fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen