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Erklärung zur Barrierefreiheit
Gemäß § 1 Abs. 2 BITV RP in Verbindung mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission der Europäischen Union vom 11.10.2018 (L256/105) wird zur Barrierefreiheit Folgendes erklärt: Die Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau ist bemüht, ihr Internet-Angebot im Einklang mit der BITV RP barrierefrei zugänglich zu machen. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit Die Webseite https://www.bruchmuehlbach-miesau.de ist derzeit nur teilweise mit der Barrierefreiheit vereinbar. Nicht barrierefreie Inhalte ·
Die Webseite verfügt nicht über eine Version in
leichter Sprache. Das Abwägungsverfahren nach § 4 BITV RP und Artikel 5 Abs. 2 der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Oktober 2016 wurde durchgeführt. Die Abwägung hat ergeben, dass ein Nachpflegen der Funktionen mit der aktuell bestehenden Version des verwendeten Content Management Systems (CMS) unwirtschaftlich ist, weil hohe Kosten hierfür entstehen würden. Mit der bevorstehenden Aktualisierung des CMS (Relaunch, voraussichtlich im März 2021) werden aus Sicht der Verbandsgemeindeverwaltung nahezu alle derzeit noch bestehenden Barrierefreiheits-Mängel behoben sein. Bis zum Relaunch der Webseite der Verbandsgemeinde
Bruchmühlbach-Miesau wird kontinuierlich an vertretbaren und leistbaren
Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit gearbeitet. Feedback/Kontaktangaben Feedback zur Barrierefreiheit der Webseite https://www.bruchmuehlbach-miesau.de geben Sie bitte an folgende Stelle: Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Erstellung dieser Erklärung Diese Erklärung wurde am 14.09.2020 erstellt. Durchsetzungsverfahren Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig. Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen in Rheinland-Pfalz Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und
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