Merkblatt Ölabscheider
Hier gelangen Sie zum Merkblatt Ölscheider (PDF).
Leichtflüssigkeiten (Benzin, Benzol), Öle und ölhaltige Stoffe dürfen nicht ins Abwasser gelangen. Auf Grundstücken, auf denen diese Stoffe ins Abwasser gelangen könnten, ist die Grundstücksentwässerungsanlage mit einem Abscheider auszurüsten.
Hinweis: Die o.a. Dokumente können nur mit dem Acrobat Reader angezeigt bzw. ausgedruckt werden. Sollten Sie dieses Programm nicht installiert haben, können Sie es kostenlos hier herunterladen.
Gesetzliche Grundlagen:
Lesen Sie auch §§ 5 und 12 der Allgemeinen Entwässerungssatzung.
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