Wahl des Bürgermeisters der
Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Wegen Ablauf der Amtsperiode von Herrn Bürgermeister Erik Emich zum 17.01.2024 ist nach § 53 Abs. 5 GemO eine Nachfolgerin / ein Nachfolger zu wählen.
Die Wahl des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau wird am Sonntag, dem 18. Juni 2023 durchgeführt. Eine etwaig notwendig werdende Stichwahl findet am Sonntag, dem 9. Juli 2023 statt.
Auf dieser Seite stellen wir Ihnen notwendige Bekanntmachungen sowie hilfreiche Informationen zur anstehenden Bürgermeisterwahl bereit.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Dieser kann bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Wahlamt, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, beantragt werden. Die Beantragung muss schriftlich oder mündlich erfolgen. Telefax oder E-Mail können ebenfalls verwendet werden. Eine telefonische Beantragung ist dagegen nicht erlaubt!
Möglicher Zeitraum zur Beantragung: Montag, den 15.05.2023 bis Freitag, den 16.06.2023, 18.00 Uhr Aushändigung der Briefwahlunterlagen: voraussichtlich ab Montag, den 22.05.2023
- Sie haben folgende Möglichkeiten einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins zu stellen:
- Schriftlich:
Wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen und somit wahlberechtigt sind, erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung, die Ihnen bis zum 28.05.2023 zugestellt wird. Auf deren Rückseite befindet sich der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins bzw. der Briefwahlunterlagen. Bitte tragen Sie darauf Ihre Angaben gut leserlich in Druckschrift ein. Vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben.
Bevollmächtigung einer Person zum Abholen der Unterlagen:
Sollten Sie eine von Ihnen benannte Person beauftragen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen, ist eine Vollmacht auszustellen. Dazu ist die bevollmächtigte Person mit Familiennamen, Vornamen, Straße und Hausnummer, Postleitzahl und Ort zu benennen. Vergessen Sie auch hier nicht, die Vollmacht zu unterschreiben. Die bevollmächtigte Person kann Briefwahlunterlagen für bis zu vier Bevollmächtigungen entgegennehmen. - Persönlich:
Die Briefwahlunterlagen können persönlich im Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau beantragt werden. Bringen Sie bitte die Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis mit. Holen Sie persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so können Sie auch an Ort und Stelle in der Verbandsgemeindeverwaltung wählen. - Online:
Ab dem 15.05.2023 ist die Kachel zum Online – Wahlscheinverfahren (OliWa) aktiviert, über die ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines sowie der Briefwahlunterlagen gestellt werden kann. Alternativ klicken Sie hier, um direkt auf rlp.direkt weitergeleitet zu werden.
- Nach Beantragung werden folgende Unterlagen ausgehändigt bzw. übersandt:
- Einen Wahlschein, der die Berechtigung zur Briefwahl dokumentiert.
- Ein Merkblatt für die Briefwahl, auf dem alles verzeichnet und erläutert ist, was der Briefwähler für die konkrete Stimmabgabe zu tun hat. Wer die Angaben des Merkblattes genau beachtet, kann sicher sein, dass kein Zurückweisungsgrund für den Wahlbrief entsteht.
- Einen amtlichen Stimmzettel.
- Einen Stimmzettelumschlag, in den der gekennzeichnete Stimmzettel gesteckt wird.
- Einen Wahlbriefumschlag, der für den Transport der Briefwahlunterlagen verwendet wird.
- Achten Sie auf die rechtzeitige Abgabe der Briefwahlunterlagen
Werden die Briefwahlunterlagen nicht vor Ort ausgefüllt, so ist es von größter Wichtigkeit, den Wahlbriefumschlag rechtzeitig zur Post zu bringen oder im Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung abzugeben. Wird der Wahlbrief innerhalb Deutschlands zurückgeschickt, so benötigt dieser keine Frankierung. Der Wahlbrief muss jedoch spätestens am Wahlsonntag bis 15.00 Uhr im Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach - Miesau oder bis 18:00 Uhr in Ihrem Wahllokal, das Sie Ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen können, vorliegen.
Bekanntmachungen
- Bekanntmachung der Sitzung des Wahlausschusses über die Feststellung des Ergebnisses (PDF)
- Information der Verbandsgemeindeverwaltung zur Beantragung von Briefwahlunterlagen (PDF)
- Bekanntmachung über die Zulassung der Wahlvorschläge (PDF)
- Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis (PDF)
- Bekanntmachung über die Wahlzeit, die Wahllokale und zur Briefwahl (PDF)
Einreichen der Wahlvorschläge
Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen zum hauptamtlichen Bürgermeister (m/w/d) endete bereits am 17.04.2023. Das Einreichen einer schriftlichen Bewerbung ist nicht zwingend erforderlich, um als Bewerber/in an der Wahl teilzunehmen, das Einreichen eines Wahlvorschlages hingegen ist erforderlich. Die Frist zur Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetztes (KWG) und der Kommunalwahlordnung (KWO) endete am 1. Mai 2023.