Inkrafttreten des Bebauungsplanes
"Am Kirchberg" der Ortsgemeinde Lambsborn
B e k a n n t m a c h u n g
Gemäß Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird folgendes bekannt gemacht:
Der Ortsgemeinderat Lambsborn hat in seiner Sitzung am 29.03.2023 den Bebauungsplan „Am Kirchberg“ (Planzeichnung, Zeichenerklärung, Textfestsetzungen) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Inhalte der Begründung, des Umweltberichtes und des Fachbeitrages Naturschutz zum Bebauungsplan gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Kirchberg“ ist aus dem nachfolgend abgedruckten Planauszug (schwarze Umrandung) zu ersehen.
Der Bebauungsplan „Am Kirchberg“, wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Dienststunden (Montag bis Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Fachbereich II Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen, Zimmer 21, zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt Auskunft gegeben.
Auf die Ausschlussfrist des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB von drei Jahren für die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Nach § 215 BauGB sind
- eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB,
- eine Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes nach § 214 Abs. 2 BauGB und
- Mängel der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde geltend gemacht werden. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen.
Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 Absatz 3 Satz 4 BauGB mit der Bekanntmachung in Kraft.
Sie können sich die Unterlagen hier ansehen und herunterladen:
- Bebauungsplan
- Textteil
- Landespflegerischer Planungsbeitrag - Textteil, Bestandsplan, Maßnahmenplan, Fledermausvorkommen, Brutvögel
- Entwässerungskonzept
Lambsborn, den 15.05.2023
(Schwarz)
1. Beigeordneter