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Bruchmühlbach-Miesau

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Entwurf der Teiländerung des Fächennutzungsplanes "Lebensmitteldiscounter und Fachmarkt Böswiesenstraße" in der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau


Teiländerung des Flächennutzungsplanes

"Lebensmitteldiscounter und Fachmarkt Böswiesenstraße“

in der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau,

Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit


Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau hat in seiner Sitzung am 10.12.2021 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau im Bereich des Bebauungsplanes „Lebensmittel-Discounter und Fachmarkt Böswiesenstraße“ in der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau teilzuändern.

 Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Lebensmittel-Discounter und Fachmarkt Böswiesenstraße“ teilgeändert werden. Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche „Einzelhandel“, um die Errichtung eines Lebensmittel-Discounters und Fachmarktes planerisch vorzubereiten. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lebensmittel-Discounter und Fachmarkt Böswiesenstraße“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,1 ha.

 Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Lebensmittel-Discounter und Fachmarkt Böswiesenstraße“ wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht wird erst nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB fertiggestellt. Auf Basis der frühzeitigen Beteiligung wird zunächst der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ermittelt.

 Die Bürger sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

 Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Flächennutzungsplanteiländerungsentwurfes in der Zeit

                                                           vom 27.12.2021 bis einschließlich 04.02.2022

 durchgeführt wird. Der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Sachstandsdarstellung, liegt während der Dienststunden

Montag bis Mittwoch von 08 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr-16 Uhr,

sowie Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr,

sowie Freitag von 08 Uhr bis 12 Uhr

in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Bauamt, Zimmer 21, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 Zusätzlich wird gemäß § 3 Absatz 1 PlanSiG i.V.m. § 1 Ziffer 4 PlanSiG der Bebauungsplan-entwurf auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau (https://www.bruchmuehlbach-miesau.de) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten.

 Eine persönliche Einsichtnahme ist dabei während der o. g. Zeiten ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Der Termin kann mit den Mitarbeitern des Fachbereichs II, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen unter der Tel.Nr. 06372/922-0307 oder -0302 oder per Email: barbara.kaeufling@vgbm.de oder tanja.kessler-rudolphi@vgbm.de vereinbart werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie die derzeit geltende 3-G-Regel in öffentlichen Gebäuden Anwendung findet, sowie die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen zu beachten sind. Bei Zutritt in die Verbandsgemeindeverwaltung ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Daneben sind die Hände im Foyer mit den bereitgestellten Mitteln zu desinfizieren.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: tanja.kessler-rudolphi@ vgbm.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

 Sie können sich die Planzeichnung,  und die Sachstandsdarstellung hier herunterladen.

 

Bruchmühlbach-Miesau, 13.12.2021

(Emich)

Bürgermeister

 

 

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