Entwurf des Bebauungsplanes "Lebensmittel-Discounter und Fachmarkt Böswiesenstraße" der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau hat in seiner Sitzung am 28.10.2021 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Lebensmittel-Discounter und Fachmarkt Böswiesenstraße“ im Ortsteil Miesau aufzustellen.
Die Ortsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau plant im Ortsteil Miesau, im Bereich der Böswiesenstraße in direkter Nachbarschaft zum EDEKA-Lebensmittelmarkt, die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau eines Lebensmittel-Discounters mit einer Verkaufsfläche von max. 1.200 m2 und eines Fachmarktes mit einer Verkaufsfläche von max. 800 m2.Eine Untersuchung der Potenziale im Einzelhandel hat grundsätzlichen Bedarf für eine derartige Ansiedlung gezeigt.Im Zentrum der Ortsgemeinde sind keine Flächenpotenziale vorhanden. In Anbetracht der guten Erreichbarkeit des Standortes und aufgrund der kurzen Entfernung zur L 358 wird der neue Lebensmittel-Discounter und Fachmarkt die Versorgung des Ortsteils Miesau sowie der angrenzenden Ortsteile mit Waren des täglichen und periodischen Bedarfs verbessern, dauerhaft sichern und zudem weiteren Kaufkraftabfluss in die Nachbargemeinden verringern.
Die Erschließung des Plangebietes wird über die Böswiesenstraße erfolgen, welche im Bereich des Plangebietes, auf Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Im Böswiesenfeld, 1. Änderung“, ausgebaut werden soll.
Das Plangebiet befindet sich aktuell im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Das Vorhaben ist danach nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau stellt für das Plangebiet eine Fläche für die Landwirtschaft, eine unterirdische Hauptversorgungsleitung, die Umgrenzung eines geplanten Landschaftsschutzgebiets und noch nicht festgesetzten Überschwemmungsgebietes dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht erfüllt. Der Flächennutzungsplan ist gem. § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplanverfahren teil zu ändern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 1,1 ha.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht wird erst nach der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB fertiggestellt. Auf Basis der frühzeitigen Beteiligung wird zunächst der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ermittelt.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Bebauungsplanentwurfes in der Zeit
vom 27.12.2021 bis einschließlich 04.02.2022
durchgeführt wird. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Sachstandsdarstellung und der Bedarfsanalyse, liegt während der Dienststunden
Montag bis Mittwoch von 08 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr,
sowie donnerstags von 08:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr,
sowie Freitag von 08 Uhr bis 12 Uhr
in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Bauamt, Zimmer 21, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Zusätzlich wird gemäß § 3 Absatz 1 PlanSiG i.V.m. § 1 Ziffer 4 PlanSiG der Bebauungsplanentwurf auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau (https://www.bruchmuehlbach-miesau.de) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten.
Eine persönliche Einsichtnahme ist dabei während der o. g. Zeiten ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Der Termin kann mit den Mitarbeitern des Fachbereichs II, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen unter der Tel.Nr. 06372 922-0307 oder -0302 oder per Email: barbara.kaeufling@vgbm.de oder tanja.kessler-rudolphi@vgbm.de vereinbart werden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie die derzeit geltende 3-G-Regel in öffentlichen Gebäuden Anwendung findet, sowie die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen zu beachten sind. Bei Zutritt in die Verbandsgemeindeverwaltung ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Daneben sind die Hände im Foyer mit den bereitgestellten Mitteln zu desinfizieren.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: tanja.kessler-rudolphi@vgbm.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Sie können sich die Planzeichnung, die Sachstandsdarstellung und die Bedarfsanalyse hier herunterladen.
Bruchmühlbach-Miesau, 08.12.2021
(Franz)
Ortsbürgermeister