Rathaus

Bruchmühlbach-Miesau

Alles wissenswerte über unsere Verbandsgemeinde

Entwurf Bebauungsplan "Am Kirchberg"

Bekanntmachung

Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan-Entwurf „Am Kirchberg“ der Ortsgemeinde Lambsborn, gemäß § 4a Abs.3 Baugesetzbuch; § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

Gemäß Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird folgendes bekannt gemacht:

Der Ortsgemeinderat Lambsborn hat in seiner Sitzung am 11.11.2020 den geänderten Bebauungsplan-Entwurf „Am Kirchberg“ angenommen. Es wurden Änderungen in folgenden Bereichen vorgenommen:

  •  Reduzierung des Geltungsbereiches / der allgemeinen Wohngebietsfläche
  • Überarbeitung der verkehrstechnischen Erschließung
  • Anpassung der Grundstücksaufteilung
  • Überarbeitung und Ergänzung des Landespflegerischen Planungsbeitrages und der   vorgesehenen
     Kompensationsmaßnahmen
  • Überarbeitung des Entwässerungskonzepts
  • Berücksichtigung der im Rahmen der Beteiligungsverfahren nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen im Zuge der weiteren Planbearbeitung

Der Geltungsbereich des geänderten Bebauungsplanentwurfes geht aus der beigefügten Skizze hervor.

Das geplante Neubaugebiet „Am Kirchberg“ schließt sich nördlich an die vorhandene Bebauung der Hauptstraße an und grenzt südlich an die vorhandene Bebauung der Waldstraße. Die Fläche innerhalb des Geltungsbereiches wurde ursprünglich landwirtschaftlich genutzt, liegt nun brach und soll durch den Bebauungsplan einer Wohnbebauung zugeführt werden.

Der Bebauungsplan-Entwurf mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Landespflegerischen Planungsbeitrages liegen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in der Zeit

                                                vom 04.02.2022 bis 10.03.2022

während der Dienststunden Montag bis Mittwoch von 8 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr, sowie donnerstags von 08:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr, sowie freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Bruchmühlbach-Miesau, Am Rathaus 2, 66892 Bruchmühlbach-Miesau, Bauamt, Zimmer 21, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich wird gemäß § 3 Absatz 1 PlanSiG i.V.m. § 1 Ziffer 4 PlanSiG der Bebauungsplan-entwurf auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau (https://www.bruchmuehlbach-miesau.de) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten.

Eine persönliche Einsichtnahme ist während der o. g. Zeiten ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich. Der Termin kann mit den Mitarbeitern des Fachbereichs II, Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen unter der Tel.Nr. 06372 922-0307 oder -0302 oder per Email: barbara.kaeufling@vgbm.de oder tanja.kessler-rudolphi@vgbm.de vereinbart werden.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus aktuellem Anlass in der Zeit der Corona-Pandemie die derzeit geltende 3-G-Regel in öffentlichen Gebäuden Anwendung findet, sowie die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen zu beachten sind. Bei Zutritt in die Verbandsgemeindeverwaltung ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Daneben sind die Hände im Foyer mit den bereitgestellten Mitteln zu desinfizieren.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs.2 S.1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der Ver-bandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau (www.bruchmuehlbach-miesau.de) über das Geo-portal Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de) elektronisch abrufbar.

VERFÜGBARE UMWELTBEZOGENE FACHBEITRÄGE und SONSTIGE INFORMATIONEN

Zum Bebauungsplan „Am Kirchberg“ sind umweltbezogene Informationen im Landespflegerischen Planungsbeitrag zu folgenden Schutzgütern bzw. Themen verfügbar:

  • Geologie und Boden
  • Wasser/Gewässer
  • Klima/Luft
  • Pflanzen und Tiere
  • Landschaftsbild/Erholung
  • Schutzgebiete und -objekte

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:

Mensch:

Kreisverwaltung Kaiserslautern, Untere Landesplanungsbehörde vom 21.06.2017 und vom 01.07.2020

Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern vom 05.06.2013

Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. vom 08.06.2017

Geologie und Boden:

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz vom 19.06.2017

Wasser:

Struktur und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 03.07.2017 und vom 30.06.2020

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. vom 23.06.2017

Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.V. vom 02.06.2017

Klima/Luft:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. vom 23.06.2017

Pflanzen und Tiere:

Forstamt Otterberg vom 23.06.2017 und vom 30.06.2020

Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz e.V. vom 02.06.2017;

Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. vom 08.06.2017

Büro für Landschaftsökologie GbR vom 10.10.2018 hinsichtlich Brutvögel und Fledermausaufkommen

Naturschutz:

Kreisverwaltung Kaiserslautern, Untere Naturschutzbehörde vom 21.06.2017 und vom 01.07.2020

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. vom 23.06.2017

Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. vom 08.06.2017

Landwirtschaft:

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. vom 23.06.2017

Kultur und sonstige Sachgüter:

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Speyer vom 23.05.2017

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: tanja.kessler-rudolphi@vgbm.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Sie können sich die Unterlagen als pdf anschauen, nachfolgend ist dies:

Lambsborn, 24.01.2022

Molter

(Ortsbürgermeister)


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